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chtrede
Hier seit: 13.05.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di, 13 Mai 2003, 20:04 Titel: Scheinverlängerung PPL-A inkl. CVFR |
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Moin zusammen,
ich raffe es immer noch nicht so ganz. MeinFall ist eigentlich ein ganz normaler: Ich habe eine PPL-A (Verlängerung steht im Oktober 2003) an. Ich werde in wenigen Wochen meinen CVFR abschließen.
Meine Fragen:
- Verlängerung der PPL-A: 24 Stunden, wie bisher ? Privilegien verliere ich trotz dann gültiger JAR-FCL nicht, richtig?
- Umschreibung in JAR-FCL PPL-A, da ich dann ja auch CVFR habe! Was geht mir dadurch verloren bzw. was gewinne ich?
- Medical Klasse 2 ist dann nötig, richtig? Ist die Gültigkeit (bin 23) dann weiterhin 2 Jahre für das Medical?
Danke im Voraus,
Christian |
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Bumelbee eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 19.06.2002 Beiträge: 48 Ort: Wasserburg/Inn - EDMY
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 1:44 Titel: jar |
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Hi,
nach Telefonat mit Luftamt Süd: "alles was man mit der alten Lizenz durfte, darf man auch weiterhin mit der Neuen". Sprich auch wenn man den CVFR noch nicht hat, darf man trozdem ins Ausland und darf auch weiterhin die gleichen Gewichtsbeschrenkungen wie vorher. Also quasi wie mit dem Autoführerschein... Um diese Antwort zu bekommen, musste ich mit 4 Leuten beim Luftamt telefonieren. Gottseidank fand ich dann doch noch einen sehr kompetenten Gesprächspartner. Ist wohl eine Übergangsregelung bis jeder den JAR Schein hat?
- Also bis Du Dein CVFR hast, gilt Dein "alter" Schein weiterhin.
- Sollte der bis zum CVFR auslaufen (so wie bei mir), machst Du ein neues Medical (nach JAR, ein altes Medical gibt es nicht mehr) und verlängers Deinen Schein. Wie der Neue dann aussehen wird weis ich selbst nicht. Auf jeden Fall hast Du die gleichen Rechte wie vorher.
- Dein JAR Medical gilt für 5 Jahre, solange Du unter 30 bist. Ich hab meines vor einer Woche gemacht (ich bin 2 - gilt nun 4 Jahre - zwei Jahre noch bis ich 30 bin und dann nochmal zwei Jahre (über 30 alle zwei Jahre) - hab ich mir praktisch eine Untersuchung gespart
Hoffe das ich Dir geholfen habe. Das einzige was mich ein bisschen nervt, dass der Herr im Luftamt mir mitgeteilt hat, dass ich einige Wochen auf meine neue Lizenz warten muss. Schätzungsweis darf ich nun ab nächster Woche nicht mehr fliegen, da meine Lizenz abgelaufen ist . So einen Sch..ss gibts auch nur in Deutschland!!!!  |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 2:22 Titel: Alles klar ? |
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Ich weiss ganz bestimmt nicht, wie es in DE läuft, nur eins kann ich mir nach dem klaren Statement im vorherigen Posting nicht verkneifen zu bemerken:
Als bei uns JAR eingeführt wurde, hat man nur lange genug mit dem Luftamt telefonieren müssen, bis man einen "so kompetenten" Mann gefunden hatte, der einem genau das bestätigte, was man gerne hören wollte. Das hat dann irgendwann dazu geführt, dass den Mitarbeitern des Luftamtes für etwa 16 Monate hochoffiziel verboten war, überhaupt noch irgendeine Auskunft am Telefon zu geben.
Ich möchte also doch zur Vorsicht mahnen. Wenn eine Auskunft nicht gestimmt hat, schaut der Pilot in die Röhrer und nicht das Luftamt.
Hans
Zuletzt bearbeitet von swisscubpilot am Mi, 14 Mai 2003, 3:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 3:38 Titel: |
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Hallo meine "verzeifelten" Freunde,
liebe "JAR-FCL"-Geschädigte,
es gabe ja schon ein paar Postings zum Thema und ich wiederhole mich gerne nochmals:
Quelle: Sonderdruck des DAeC zur JAR-FCL:
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"1. Der "alte" PPL-A, der bis zum 01.05.2003 nach der LuftPersV ausgestellt wurde und nach ICAO-Annex 1 uneingeschränkt gültig ist, kann in vollem Umfang erhalten bleiben oder in einen JAR-FCL PPL-A umgeschrieben werden.
2. Inhaber einer gültigen Erlaubnis PPL-A nach alter LuftPersV können im Rahmen der "Grandfahter Rights" die Privilegien ihrer Erlaubnis und Berechtigungen auch weiterhin uneingeschränkt in vollem Umfang ausüben.
Es gibt keinen Umschreibezwang oder Zeitablauf. Lediglich die Verlängerungskriterien ändern sich.
3. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird bei der nächsten Verlängerung auf Antrag in eine FCL-PPL-A umgeschrieben.
4. In jedem Fall wird bei der nächsten Verlängerung eine neue erlaubnis ausgestellt, die ICAO-konform und für 5 Jahre gültig ist. Die Berechtigungen sind 24 Monate gültig.
5. Übergangsregelungen:
Nach §110 LuftVZO gelten Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die bis 31.12.2004 für nicht JAR-FCL Lizenzen ausgestellt werden, 24 Monate unabhängig vom Lebensalter."
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Wie gesagt, eine sehr übersichtliche Gliederung der wichtigsten Sachlagen zur Einführung der JAR-FCL enthält die Broschüre des DAeC. Diese ist auf dessen Website zum Download verfügbar. Ebenfalls sind alle Teile daraus online zum Nachlesen dargestellt.
Des weiteren gibt es ein umfangreiches Booklet des Aerokurier zum Thema in der aktuellen Ausgabe 05/2003.
Hierzu nun noch die zugehörigen Links:
DAeC-Seite mit den online-gestellten Infos
Download des "DAeC-Sonderdruck" (600KB / PDF)
Bitte bei allem beachten, daß die einzig rechtsverbindlichen Informationen die Gesetzestexte sind!
Diese sind übrigens pünktlich herausgekommen und beziehen sich auf die LuftPersV und LuftVZO. (KLEIN: "Luftverkehr")
Im übrigen stellt sich für mich, mit Hinblick auf Nr.2 letzter Satz, die Frage:
"Warum, zum Teufel, soll ich meinen alten Lappen umschreiben?
In diesem Sinne...... |
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flyingmik eddh.de-Premium-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 144 Ort: Heidelberg/Germany
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 9:17 Titel: Umschreiben? |
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@ATCler
Da hast Du aber ganz Recht: warum umschreiben? Ich hatte mir vor zwei Jahren - als die Scheinverlängerung anstand - auch überlegt, ob ich in eine JAR-FCL PPL umschreiben soll: hätte nur eines Antrags bedurft und der Unterzeichnung eines Statements, dass ich die Radionavigation beherrsche.
Aber dann wäre die Lizenz nur 5 Jahre gültig und müsste anschließend (gegen Gebühr) verlängert werden und dazu kommen die normalen Scheinverlängerungen und Medicals alle 2 Jahre - das war mir dann doch zu blöd. Also bleibe ich bei meiner lebenslang gültigen Lizenz welche ich alle zwei Jahre gemäß JAR "verlängere". Einschränkungen zu "Vor-JAR" - keine!
Ach ja, ich hab' eine englische Lizenz (UK CAA PPL) und seit der gegenseitigen Anerkennung der PPL innerhalb der EU durch Vereinbarung Nr.??? aus 1991 existieren keine Einschränkungen beim Fliegen von EU registrierten Flugzeugen mit Lizenzen der teilnehmenden Länder. Dies gilt bis auf weiteres solange, bis diese Anerkennung widerrufen wird - ist aber nix absehbar.
Umschreiben könnte nur dann interessant werden, wenn ein IFR-Rating dazu kommen soll und das geht nur noch nach JAR. Aber vielleicht mache ich auch nur das US-IFR und fliege dann eben N-reg. IFR.... |
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HCL eddh.de User
Hier seit: 01.04.2003 Beiträge: 39 Ort: Laatzen
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 9:59 Titel: |
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Hallo zusammen!
Okay, also bisherige PPL-Inhaber brauchen ihren Schein nicht umschreiben lassen, weil er weiterhin ohne Begrenzung gültig ist. Das habe ich jetzt soweit kapiert (glaube ich... ). Ist mir auch ganz recht so, denn ich habe eigentlich nicht wirklich das Bedürfnis, meinen PPL umzuschreiben.
Was mich aber jetzt noch interssieren würde, inwiefern sich für den bisherigen PPL nun die Verlängerungskriterien ändern. Wenn mir das noch jemand verraten könnte, wäre ich rundum glücklich und zufrieden .
Schöne Grüße
Euer HCL |
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flyingmik eddh.de-Premium-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 144 Ort: Heidelberg/Germany
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 10:09 Titel: |
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Verlängerungen nur noch nach den neuen Regeln - das heißt, für alle gelten die gleichen Verlängerungsbedingungen, egal ob alter oder neuer Schein.
Also 2 Jahre soundsoviel Stunden davon 12 die letzten 12 Monate und eine Stunde mit dem Fluglehrer geflogen sein - das ist Alles. Nachweis über das Logbook. Medical das Üblich, wobei Medical und gültiger Schein nix miteinander zu tun haben: jeder ist selbst dafür verantwortlich dass alles gültig ist.
As far as I know...
Ach ja, außerdem kann man jetzt auch die Taxi-Zeit schreiben, nicht mehr nur T/o bis landing - (vgl. USA) |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 16:18 Titel: |
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flyingmik schrieb: |
Verlängerungen nur noch nach den neuen Regeln - das heißt, für alle gelten die gleichen Verlängerungsbedingungen, egal ob alter oder neuer Schein. |
=> Correct!
flyingmik schrieb: |
Also 2 Jahre soundsoviel Stunden davon 12 die letzten 12 Monate und eine Stunde mit dem Fluglehrer geflogen sein - das ist Alles. Nachweis über das Logbook. Medical das Üblich, wobei Medical und gültiger Schein nix miteinander zu tun haben: jeder ist selbst dafür verantwortlich dass alles gültig ist. |
Nicht ganz korrekt, und zwar insofern, als das ein Schein ohne gültiges, mitgeführtes Medical nicht gültig ist.
Ist so ähnlich wie beim Kfz-Fahrzeugschein, bei dem man jetzt die TÜV-Bescheiningung immer dabeihaben muß...
flyingmik schrieb: |
Ach ja, außerdem kann man jetzt auch die Taxi-Zeit schreiben, nicht mehr nur T/o bis landing - (vgl. USA)
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=> Correct! Man kann jetzt die sogenannten Blockzeiten aufschreiben. Also vom Losrollen bis zum Abstellen!
Was die Feinheiten für die einzelnen Verlängerungen und Medicals betrifft, verweise ich nochmals auf die bereits o.g. Quellen.
Einfach mal durchlesen, dann erübrigen sich schon einige Standardfragen...  |
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flyingmik eddh.de-Premium-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 144 Ort: Heidelberg/Germany
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Verfasst am: Mi, 14 Mai 2003, 17:41 Titel: |
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Zitat: | Nicht ganz korrekt, und zwar insofern, als das ein Schein ohne gültiges, mitgeführtes Medical nicht gültig ist.
Ist so ähnlich wie beim Kfz-Fahrzeugschein, bei dem man jetzt die TÜV-Bescheiningung immer dabeihaben muß... |
Ist logisch - ich meinte ja auch, dass die Verlängerung des Scheins und die Verlängerung des Medicals nicht voneinander abhängig sind. Zum Fliegen brauchst Du logischerweise beides gültig.
Hoffentlich müssen wir aber nicht irgendwann Geburtsurkunde, Stammbaum (? hä???) und sonstiges Zeug mitnehmen - könnte ja im Kampf gegen den Terrorismus alles auf uns zukommen ;-) |
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crashy531 eddh.de User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 23 Ort: Lüneburg
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Verfasst am: Do, 10 Jul 2003, 1:02 Titel: |
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Hallo Fliegergemeinde,
das Abenteuer ist vollbracht: ich bin seit heute (eigentlich gestern, wenn ich mal so auf die Uhr schaue) im Besitz der JAR FCL-Lizenz. Kaum sind exakt drei Wochen vergangen, schon isse da
Ein paar Anmerkungen und Hinweise aus der Verlängerungspraxis:
Unterliegt nicht dem Irrglauben ...
- das Tauglichkeitszeugnis sei im Zugriff der LA's, obwohl unsere Docs es Online dem LBA zutippern (oder mangels unhinreichender (was für ein Wort ... ) Planung mindestens bis zum 15.6. zufaxen) müssen. Die LA's wollen auch noch das Original haben (BYLAS zumindest). Verzögerung nach telefonischer Nachforderung: eine Woche.
- dass die Formulare des LBA's, die uns zu einer Verlängerung/Umschreibung unserer Lizenz verhelfen sollen, kongruent zu denen der regionalen Ämter sind: BYLAS hätte u.a. gerne noch erklärt, dass nach der letzten Verlängerung weder von mir eine Bank ausgeraubt wurde, noch ich Probleme mit meinem Bodenschein (Allohol) hatte .
Nun ist er aber da ... und jetzt kann ich endlich beginnen, meine neue Papiersammlung, bestehend aus Lizenz, Anlage (ist jetzt ein Extrablatt – nur für die Schleppberechtigung) und Tauglichkeitszeugnis zu begreifen – mit Hilfe des vom LBA veröffentlichten JAR FCL 1 als PDF-Datei … mir ist noch ganz schwindelig … musste ich doch so ca. 436 mal scrollen, um von den Verweisen zu den Unterverweisen, deren Unterverweise wiederum zu weiter oben liegenden Hyperverweisen verwiesen, zu gelangen. Gerne hätte ich mir dieses Werk, bestehend aus 20 Seiten, ausgedruckt … weit gefehlt … die Druckfunktion wurde „gedisabled“ … warum nur??? Hat da möglicherweise irgendjemand etwas zu verbergen? Oder steckt etwa – man verzeihe mir diesen frevelhaften Gedankenschub – Kommerz dahinter??? Ich musste jedenfalls schriftlich erklären, mit jenem Dokument vertraut zu sein, koste es, was es wolle (schließlich waren es nur unbewertbare Nerven, keine €s).
Noch Fragen???
Gruß
crashy |
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