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skylaan eddh.de User
Hier seit: 08.03.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: Di, 08 März 2005, 13:45 Titel: Rote Ampel - PPL in Gefahr? |
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Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob ein "Rotlich-Delikt" - 4 Punkte, einen Monat, keine Gefärdung - Fahrverbot der "PPL-Behörde" angezeigt werden muss und ob dadurch ein PPL eingezogen werden kann?
Best
Skylaan |
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PitCock eddh.de User
Hier seit: 02.02.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: Di, 08 März 2005, 13:52 Titel: |
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Wenn du deinen Lappen fürs Auto abgeben darfst, darfst du meines Wissen auch gleich deinen Lappen fürs Flugzeug abgeben.
Kann keine Bestimmung dafür zitieren, bin das aber damals von der Flugschule expilzit gefragt worden und das nur weil ich mich einmal von meinem Vater hab bringen lassen.
Wahrscheinlich gehen die Behörden in diesem Fall von einer Charakterlichen Nichteignung oder Unzuverläsigkeit aus.
Weiß aber auch nicht, wie das bei einem befristeten Führerscheinentzug ist.
Viele Grüße
PitCock |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 08 März 2005, 14:24 Titel: |
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Hallo Pitcock & Skylaan,
grundsätzlich solltest Du den Verlust bzw. das Fahrverbot bei Deiner Landesluftfahrtbehörde (oder LBA) anzeigen. Die Sache mit der Zuverlässigkeit spielt da auf jeden Fall eine Rolle. Doch dies entscheidet die Luftfahrtbehörde im Einzelfall. Sofern Du nicht regelmäßig auffällig geworden bist und dies Deine einziger "Ausrutscher" war, sollte dies keine weiterreichenden Probleme nach sich ziehen.
Vermutlich wird dann der PPL für die Dauer des Fahrverbotes eingezogen und Dir danach wieder ausgehändigt.
Falls Du dies nicht anzeigst, wird spätestens bei der nächsten Verlängerung, wo Du ja ankreuzen mußt, ob irgend etwas gegen dich vorliegt, vorlag oder im Verfahren ist, die Behörde nachhaken und sich den KBA-Auszug (Belegart O, für Behörden) zuschicken lassen.
Ob dies zur Vertrauensbildung beiträgt, wenn sie auf diese Weise davon nachträglich erfährt, ist wohl eher unwahrscheinlich...
Die beste Möglichkeit ist, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Scheinstelle kurzzuschließen und das Nötige zu besprechen. Schließlich ist niemand fehlerlos und melden macht bekanntlich frei!  |
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skylaan eddh.de User
Hier seit: 08.03.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: Di, 08 März 2005, 14:36 Titel: |
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Ja, hab auch grad nachgelesen, dass eine Meldepflicht besteht, na denn hoff ich mal das Beste.. Jetzt wart ich mal den "Srafbescheid" ab.. vielleicht bin ich ja doch unter einer Sekunde nach Rotlichschaltung...
Danke für Eure Replies |
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skylaan eddh.de User
Hier seit: 08.03.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: Di, 08 März 2005, 16:01 Titel: |
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Ehrlich währts doch immer noch am längsten!
Hab grad bei meinem REGPräs angerufen und die Situation geschildert:
"..ach wissen Sie, wenn Sie halt in der Zeit nicht fliegen ists gut, ist ja ein unerhebliches Vergehen.. groß melden müssen sie dann nichts, da lassen wir Gnade vor Recht ergehen.."
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schubbi eddh.de User
Hier seit: 20.07.2005 Beiträge: 22 Ort: Osnabrück
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Verfasst am: Fr, 23 März 2007, 17:57 Titel: |
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Hi,
ein Freund von mir hat mich gerade angerufen und erzählt, daß er gerade auf der Autobahn mit 180 Km/h in einer 100´er Zone geblitzt worden ist. Das ergibt 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Er befindet sich gerade in der Ausbildung zum PPL-A und hat sich vor 14 Tagen frei geflogen.
Ich frag mich jetzt ob ihm das zum Verhängniss werden kann? Ich meine nämlich das ich damals zur Prüfung einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister mit einreichen musste, bin mir aber nicht mehr sicher. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Sebastian |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Sa, 24 März 2007, 10:50 Titel: |
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ATCler schrieb: |
...
Falls Du dies nicht anzeigst, wird spätestens bei der nächsten Verlängerung, wo Du ja ankreuzen mußt, ob irgend etwas gegen dich vorliegt, vorlag oder im Verfahren ist, die Behörde nachhaken und sich den KBA-Auszug (Belegart O, für Behörden) zuschicken lassen. |
Bist Du da jetzt nicht in die JAR-Falle getappt ?
Sofern nicht die JAR/FCL-Lizenz, sondern nur die Klassenberechtigung verlängert wird, ist da nichts mehr anzukreuzen... - zumindest bei JAR/FCL-Lizenzen nicht.
Oder gibt es da noch unterschiedliche Handhabung zwischen den Länderbehörden ???
Bei uns ist es so, dass nur die Tabelle auf der Rückseite des kleinen Papierstücks ("Schein", Lizenz) ausgefüllt wird, ein Formblatt der alten Art ist bei uns nicht nötig - aber vielleicht wird das bei Euch im Süden anders gehandhabt, das weis ich natürlich nicht
Das macht der Fluglehrer (FI) oder der Sachverständige (IE) per Unterschrift entweder nach Übungsflug, bzw. nach Fähigkeitsnachweisüberprüfung (Checkflug), je nach dem, wie welche Voraussetzungen (vor, während oder nach Ablauf der Gültigkeit mit oder ohne erforderliche Flugstunden) erfüllt sind.
Bei der Pilotenlizenz, die vor Ablauf von 5 Jahren neu beantragt werden muss, kann es durchaus sein, dass man wieder etwas zum Ankreuzen unter die Finger bekommt, aber das dauert noch ein Jahr, bis die ersten Kandidaten fällig sind, weil dann die ersten 5 Jahre mit JAR abgelaufen sind.
Würde also im Zweifelsfall wieder bedeuten, dass der Verlängerer dem FI sagen muss, dass etwas vorliegt, und dieser dann im Zweifel nicht unterschreiben *dürfte*, bis er sich selbst nicht von der Rechtmäßigkeit der Unterschrift unter diesen Vorausetzungen überzeugt hat.
Oder, dass er als Unterzeichner ein evtl. bekanntes Verfahren gegen den Verlängerer bei der oberen Behörde melden muss.
Zweischneidige Sache das...- an solche echten Spitzfindigkeit hat man wohl nicht gedacht, als man dieses Verfahren eingeführt hat... - ist absolut nicht böse gemeint, was da schreibe, aber ernsthaft darüber nachgedacht habe ich bisher auch noch nicht, und eine suspekte Spitzfindigkeit ist es tatsächlich...
Für mich ist das eine gewisse Spitzfindigkeit, wie Ihr das seht, weis ich nicht - beispielsweise jemand, der zwar ein neues Tauglichkeitszeugnis hat, von dem ich aber weis, dass er sehr durstig ist, wird von mir keine Unterschrift bekommen, geschweigedenn mit mir überhaupt einen Übungsflug machen...
Aber das ist eine andere Geschichte.
Aber dass der heutige Fluglehrer ganz erheblich in der Verantwortung steht, ist ausser Frage - gerade auch wegen so einer Sache wie der charakterlichen Geeignetheit, die dann vom Fluglehrer festgelegt werden müsste.
Vielleicht mache ich mir darüber auch nur zu viele Gedanken...
Zitat: |
Die beste Möglichkeit ist, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deiner Scheinstelle kurzzuschließen und das Nötige zu besprechen. |
Jo, im Zweifelsfall erspart man sich damit unnötigen Ärger, ich werde das nächste Woche für mich auch abklären - nicht weil etwas vorliegt, sondern wegen meiner Unterschrift bei evtl. mir gegenüber bekanntgemachten Verfahren gegen Verlängerungskandidaten.
Verdammte Tat... - wie lang wird das wohl noch dauern, bis wirklich die letzten Unklarheiten mit/wegen JAR-Durchführung bereinigt sein werden ...
Erst gab es die ständigen Fragen wegen der Klassenberechtigungen, und jetzt rollt langsam die nächste Welle wegen der Lizenzverlängerungen ab dem Mai 2008 an...
Naja, Zeit genug bis dahin ist ja noch
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 26 März 2007, 9:20 Titel: |
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Hallo Andreas,
es ist zwar richtig, dass man die früher nötigen Anträge zur Scheinverlängerung (mit Angaben zu KBA-Einträgen, anhänigen Verfahren etc.) nicht mehr ausfüllen muss, da die Verlängerung im Schein eingetragen wird, aber nachdem im §7 Abs. 9 LuftSiG die uneingeschränkte Nachberichtspflicht eingeführt worden ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die aktenkundige Sache beim KBA bei der Luftfahrtbehörde landet... automatisch!! |
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OLLIgator eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2004 Beiträge: 126 Ort: EDFE/EDFV
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Verfasst am: Mo, 26 März 2007, 11:27 Titel: |
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skylaan schrieb: | Hab grad bei meinem REGPräs angerufen und die Situation geschildert:
"..ach wissen Sie, wenn Sie halt in der Zeit nicht fliegen ists gut, ist ja ein unerhebliches Vergehen.. groß melden müssen sie dann nichts, da lassen wir Gnade vor Recht ergehen.." |
Hmmm ... das kommt einem ja zunächst großherzig vor, ich würde aber schon gerne wissen, wo geregelt ist, dass man in der Zeit nicht fliegen darf.
An sich hat der Führerschein ja nichts mit dem Flugschein zu tun - auch jemand ohne Führerschein darf einen Flugschein erwerben.
Und wenn ich mir vorstelle, dass ich bei einem 3-monatigen Fahrverbot auch 3 Monate gegroundet wäre - das wäre ja schrecklich.
Viele Grüße
Oliver |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mo, 26 März 2007, 17:36 Titel: |
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ATCler schrieb: | Hallo Andreas,
...
nachdem im §7 Abs. 9 LuftSiG die uneingeschränkte Nachberichtspflicht eingeführt worden ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die aktenkundige Sache beim KBA bei der Luftfahrtbehörde landet... automatisch!! |
Naja, ich will jetzt nicht klugscheissen, aber das war *vor* JAR/LuftSiG auch schon so - da haben sich (und andere) schon manche Scheinverlängerer gewaltig getäuscht...
Weil diese "Einzugsermächtigung" für gewisse behördeninterne Auskünfte eben schon bei der Anmeldung zur Schulung unterschrieben wurde, wurden *mindestens* stichprobenartige Auszüge aus dem VZR eingeholt.
Nur dass es jetzt im Rahmen der ZÜP noch mal neu und speziell als eigenständiges Verfahren aufgenommen wurde.
Ich weis von zwei Fällen aus meinem Bekanntenkreis, in denen die Scheinverlängerung nach altem Recht verweigert wurde (vor ca. 10 Jahren passiert), weil der Punktestand plötzlich bei der Bez.-Reg. vorlag, als das Beiblatt verlängert werden sollte.
edit, um das nachträglich zu präzisieren:
Einer war Scheininhaber und wollte regulär verlängern, der andere war Flugschüler, und sollte zur Prüfung gemeldet werden, als es rauskam - beide hatten schon zu viele Punkte gesammelt, und standen kurz vor der MPU - damals gab es das Fahrverbot wegen einzelner "schwerwiegender" Verstöße so wie heute noch nicht.
Gruß Andreas |
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