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Toemmes eddh.de User
Hier seit: 30.09.2004 Beiträge: 21 Ort: EDAZ
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Verfasst am: Di, 25 Sep 2007, 19:57 Titel: Verlängerung der Klassenberechtigung, die xte... |
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Kann ich für meine Befähigungsüberprüfung einen Prüfer wählen, der auch gleichzeitig Fluglehrer (+ Cheffe) in DER Flugschule ist, deren Charterkunde ich bin  |
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Piper eddh.de User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: Mi, 26 Sep 2007, 8:03 Titel: |
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Du must unterscheiden zwischen :
Übungsflug FI(A) - Befähigungsüberprüfung - Prüfung (skill)
Übungsflug: zur Verlängerung Deines classratings mit Übungsflug und Flugstunden, kann jeder Fluglehrer machen, also auch von Deiner Flugschule, kann an der Ausbildung beteiligt gewesen sein
Befähigungsüberprüfung / proficiency check: zur Verlängerung / Erneuerung Deines classratings ohne entsprechende Flugstunden; muß Examiner CRE(A) hierfür sein, kann von Deiner Flugschule sein; soll aber vorher nicht eine eventuelle "Auffrischungsschulung" mit Dir durchgeführt haben, wenn notwendig soll dies ein anderer Lehrer machen;
Bei Erneuerung SEP(A) hat die Landesbehörde Weisungsrecht JAR-FCL 1.245 (f) und bestimmt den Prüfer. Manche Länderbehörden bestehen hier auf Ihre bei der Landesbehörde angestellten Prüfer (z.B. in Bayern), ab IFR SEP ist das LBA zuständig, welches diese Regelungen sehr pilotenfreundlich handhabt.
Prüfung (skill): Ersterwerb eines classratings; der Examnier CRE(A) darf keinesfalls an der Ausbildung des zu prüfenden Schülers beteiligt gewesen sein, kann aber durchaus an der RF / FTO beschäftigt sein. Abhängig von der Ausbildung wird hier häufig der Prüfer von der Gen. Behörde bestimmt.
Wir bei MFA haben hierfür mehrere Prüfer in der FTO, so dass sich diese Bestimmungen immer entsprechend einhalten lassen, das musst Du mit Deiner Schule klären, frag den Prüfer dort, der weiss das mit Sicherheit.
Gruß aus Augsburg  |
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