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VFRler
Hier seit: 30.08.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: So, 02 Sep 2007, 21:34 Titel: Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung |
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Hallo zusammen,
ich habe seit ein paar Monaten meinen Flugschein, bin bisher nur ein paar Stunden geflogen. In nächster Zeit möchte ich öfters Freunde zu Rundflügen mitnehmen, bin mir aber bzgl. Versicherung nicht sicher, wie die Handhabung in der Praxis aussieht.
So wie ich es bisher verstanden habe, ist das Flugzeug und die Schäden, die das Flugzeug bei einem Unfall anrichtet, von der Chartergesellschaft versichert (natürlich nicht bei Vorsatz usw.). Die Mitflieger dagegen sind im Normalfall aber nicht in dieser Versicherung enthalten.
Nun konkret zu meinen Fragen:
Habe ich es richtig verstanden, und muss ich als verantwortlicher Pilot selber eine Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung abschliessen, damit meine Mitflieger im Falle eines Unfalles bis zu einem bestimmten Betrag versichert sind? Ist es generell sinnvoll, eine solche Versicherung zu haben, oder sind Chartergesellschaften, bei denen ich mein Flugzeug ausleihe, im Normalfall mit einer solchen Versicheung ausgestattet. Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Mit welchen Kosten muss bei einer solchen Versicherung ungefähr rechnen
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße,
Gerhard |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 05 Sep 2007, 9:15 Titel: |
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Hallo Gerhard,
natürlich bleibt es Dir freigestellt, eine eigene Luftfrachtführer-Vers. abzuschließen. Wichtiger ist aber vielmehr, dass das Flugzeug entsprechend versichert ist.
Das bedeutet, dass neben der Haftpflichversicherung, die im gegensatz zum Auto nur Schäden außerhalb des Lfz zahlt, auch noch entsprechende Passagierhaftpflicht und Sachschadensversicherungen vorhanden sind.
Am besten fährt man und das Lfz, wenn es sich um eine sogenannte CSL-Versicherung handelt, denn in der ist alles drin und diese zahlt auch über die luftfahrttechnische Seite hinaus zivile Ansprüch aufgrund von Schadensersatzforderungen nach BGB.
Grüße,
Thomas
http://www.aeroclub-hof.de |
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