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chwinter eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 05.02.2006 Beiträge: 49 Ort: ETSI
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Verfasst am: Fr, 20 Jul 2007, 0:12 Titel: zwei piloten in einer echo-maschine |
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servus beinander,
wie schaut das aus wenn zwei piloten in einer echo-maschine fliegen.
dürfen dann beide die stunden aufschreiben, und dann einer von beiden (der links sitzende) die stunden als pic?
es gibt doch irgendwie die regel (bin mir nicht ganz sicher wo): "xxx stunden, davon xxx stunden als pic"
wäre ganz interessant für die "qualifizierenden stunden" zur klassenverlängerung für echo maschinen auf ppl(a)
christoph |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Fr, 20 Jul 2007, 7:43 Titel: |
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nein!
unsere SEP Flugzeuge sind für nur 1 Besatzungsmitglied zugelassen!!
Die 6 Stunden als "nicht PIC" sind z.B. Ausbildungsstunden oder Einweisungen, da ist der Fluglehrer PIC! Ansonsten schön brav die 12 Stunden selbst fliegen.....  |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Fr, 20 Jul 2007, 18:37 Titel: |
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Skytanzen schrieb: | nein!
unsere SEP Flugzeuge sind für nur 1 Besatzungsmitglied zugelassen!!
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Das ist Unsinn. SEP-Flugzeuge haben i.d.R. eine Mindestbesatzung von einem Piloten, jedoch keine Höchstbesatzung. Bei IFR sind sogar i.d.R. zwei Piloten vorgeschrieben (hierfür gibt es ein paar Ausnahmen).
Nach JAR-FCL muss jeder Flug als Besatzungsmitglied geloggt werden. Falls man weder PIC noch Kopilot ist, kann und muss lediglich die Gesamtflugzeit geschrieben werden, bei IFR gibt es PIC und Kopilot (falls dieser ebenfalls ein Rating SEP/IR hat und nicht nur AZF). |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa, 21 Jul 2007, 21:36 Titel: |
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wir reden hier nicht von IFR oder gewerblich, da wird tatsächlich mal zwei Besatzungsmitglieder vorgeschrieben.
Aber unsere Standardflüge haben nur EIN Besatzungsmitglied. Darum geht es hier. Und achte auch auf § 2 LuftVO....
Sorry wenn ich mich "ungeschickt" ausgedrückt habe...  |
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tbones eddh.de User
Hier seit: 08.06.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: Sa, 26 Jan 2008, 17:46 Titel: |
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Habe ich das richtig verstanden? Bis einschließlich PPL NVFR ist ein Copilot zwar eine angenehme Hilfe, für seine Mindestflugstunden bringt das aber gar nix.
Für PPL IFR können sich beide Piloten bei geteilten Kosten jeweils die Flugzeit verbuchen. |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: Sa, 26 Jan 2008, 21:43 Titel: |
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Zitat: |
unsere SEP Flugzeuge sind für nur 1 Besatzungsmitglied zugelassen!!
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Das ist so gesagt in der Tat Unsinn. Dann wäre ja Flugschulung verboten oder wie? Und wozu das Doppelsteuer?
Die Mindestbesatzung ist 1 Pilot, über die Maximalbesatzung ist in den Flughandbüchern meist nichts gesagt. Es liegt aber eben aufgrund der Art, wie z.B. die C172 gemacht ist, nahe, dass dies 2 sind.
Während der gute rth in dieser Frage des Zeiten loggens sicherlich eine sehr spezielle Interpretation vertritt, ist die Sache in der Tat nicht regelseitig ausreichend geklärt. Ohne hier jetzt im Detail in diese Diskussion einzusteigen, sei gesagt, dass meine Meinung nach dem Studium von JAR-FCL 1 die ist, dass im oben geannten Fall das Loggen der Zeit für beide Piloten nicht möglich ist.
Ferner sehen das die meisten Ämter so, von daher würde ich zusehen, dass ich auch so auf meine Stunden komme (sind doch bloß 12 Stunden in 2 Jahren, dass sind 6 pro Jahr, also ungefähr 4-5 reine Flugstunden!
Philipp |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Sa, 26 Jan 2008, 23:16 Titel: |
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tbones schrieb: | Habe ich das richtig verstanden? Bis einschließlich PPL NVFR ist ein Copilot zwar eine angenehme Hilfe, für seine Mindestflugstunden bringt das aber gar nix.
Für PPL IFR können sich beide Piloten bei geteilten Kosten jeweils die Flugzeit verbuchen. |
Mit den Kosten und wie die aufgeteilt werden, hat das gar nichts zu tun. Es geht darum, wer was macht und wer zu was berechtigt ist. Das steht alles in JAR-FCL 1.080, google is your friend.
Für VFR geht es schon mal gar nicht, weil weder die E-Klasse-Muster in ihrer Zulassung mehr als ein Besatzungsmitglied erfordern noch die Betriebsbedingungen dieses tun. Bei IFR erfordern die Betriebsbedingungen einen zweiten Piloten, der das dann auch loggen kann, WENN er ein IR hat - aber natürlich kann nur einer PIC loggen. Unter 9 Sitzen und nicht-kommerziell gilt aber: Ein IFR-Pilot braucht einen Autopiloten mit Höhenhaltung oder neben sich jemanden mit AZF, dann kann er auch alleine fliegen. Jemand mit AZF, aber ohne IR kann nichts loggen.
Ganz ehrlich gesagt: Die paar Stunden sollten auch ohne solche Tricks zusammenkommen, wenn man minimal in Übung bleiben und damit kein Sicherheitsrisiko sein will.
Thomas |
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tbones eddh.de User
Hier seit: 08.06.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: Sa, 26 Jan 2008, 23:47 Titel: |
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Das wollte ich noch dazu schreiben: Natürlich sollte dies nicht der Regelfall sein, aber wenn es kurz vor den zwei Jahren mit der IFR-Zeit eng wird, kann man sicherlich auch mal dazu greifen
Auf der anderen Seite würde ich wahrscheinlich lieber mit einem Copi das Doppelte der Zeit fliegen als alleine das Minimum. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 12:27 Titel: |
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tbones schrieb: | Das wollte ich noch dazu schreiben: Natürlich sollte dies nicht der Regelfall sein, aber wenn es kurz vor den zwei Jahren mit der IFR-Zeit eng wird, kann man sicherlich auch mal dazu greifen :D |
Es gibt keine Forderung nach einer minimalen IFR-Zeit zur Verlängerung des IR. Das IR wird mit einem Checkflug einmal pro Jahr verlängert.
Thomas |
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Roho eddh.de-Premium-User
Hier seit: 13.08.2004 Beiträge: 131 Ort: EDVK
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 16:23 Titel: |
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Zitat Regierungspräsidium Kassel zur Verlängerung der Klassenberechtigung http://www.mfc-warburg.de/aktuelles/17.01.2008/
Zitat: | Verlängerung von Klassenberechtigungen
In dem Beitrag Verlängerung von Lizenzen wird beschrieben, wie die im Motorflug vorgesehene Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgenommen wird. Inhaber einer PPL-A nach JAR-FCL 1 und ICAO müssen sich zusätzlich noch alle 2 Jahre im die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP (land) = Einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bemühen. Zum Nachlesen: Die Vorschrift findet sich unter JAR-FCL 1.245(c).
Die Voraussetzungen sind recht einfach. In den letzten 12 Monaten der Gültigkeit der Klassenberechtigung (da sie für 2 Jahre = 24 Monate erteilt wird, also zwischen dem 13. und 24. Monat) muss folgendes nachgewiesen werden:
• min. 12 Flugstunden, davon min. 6 als verantwortlicher Pilot *
• min. 12 Starts und Landungen und
• ein min. einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer (der auch länger sein und in die 12 Stunden eingerechnet werden kann).
Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer in den letzten 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung ersetzt werden. Wer Flugstunden versäumt hat, kann auch so die Klassenberechtigung gültig erhalten.
* Eine Anmerkung zu den verantwortlichen Zeiten: Einmotorige Flugzeuge werden mit einer Mindestflugbesatzung von einer Person geflogen, d.h., auch wenn 2 Piloten an Bord sind, kann immer nur einer verantwortlicher Luftfahrzeugführer sein. Bei Flügen mit Fluglehrer, z.B. dem einstündigen Übungsflug, ist aber grundsätzlich der Fluglehrer der Verantwortliche. Die Pilotin/ der Pilot kann sich diese Zeit aber auf die 6 Stunden als nichtverantwortlicher Pilot anrechnen. |
Zitat Philipp:
Zitat: | Ferner sehen das die meisten Ämter so, von daher würde ich zusehen, dass ich auch so auf meine Stunden komme (sind doch bloß 12 Stunden in 2 Jahren, dass sind 6 pro Jahr, also ungefähr 4-5 reine Flugstunden! |
Nicht 6 Stunden pro Jahr, sondern siehe oben 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit.
Rolf |
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