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The_Rockabilly
Hier seit: 19.05.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do, 22 Mai 2008, 17:26 Titel: Flugschein verlängern... |
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Okay... ist jetzt ein bisschen peinlich....
Folgendes :
Ich möchte meinen Flugschein verlängern... Stunden sind voll ... Checkflug ist gemacht Medical ist auch da ... und nu ?
Wo krieg ich den neuen Lappen her ?
Und warum steht bei mir im Schein jetzt
Berrechtigung : SEP
Date of test : 13.05.08
valid until : 13.05.10
... Ich dachte der wär 5 Jahre gültig ??!
Also, dasnke für etwalige Hilfe ! |
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Gast
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Verfasst am: Do, 22 Mai 2008, 20:29 Titel: |
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Dann haben Sie die Altersgrene überschritten ab der alle zwei Jahre weiterverlängert wird. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 22 Mai 2008, 22:23 Titel: |
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Petrus schrieb: | Dann haben Sie die Altersgrene überschritten ab der alle zwei Jahre weiterverlängert wird. |
Wo in der LuftPersV oder den JAR-FCL steht das mit der Altersgrenze gleich noch mal? |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 7:56 Titel: |
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Innerhalb der Gültigkeit der Lizenz (60 Monate = 5 Jahre) ist die jeweilige Klassenberechtigung (KB) gemäß JAR-FCL alle 2 Jahre zu erneuern.
Nach Erfüllung der Verlängerungsbedingungen (Stunden, Übungsflug etc.) trägt der FI, der den Übungsflug gemacht hat, die Verlängerung der KB in die Lizenz ein und unterschreibt, damit ist das ganze erledigt.
Um eine gültige Lizenz zu "besitzen", sind folgende 3 Unterlagen mitzuführen:
1. Lizenz mit gültigem KB-Eintrag
2. Tauglichkeitszeugnis
3. Personalausweis
Fehlt nur eine der genannten Unterlagen, fliegt man ohne Erlaubnis!
@thborchert:
Die Altersgrenze bezieht sich aufs Medical, nicht auf die Lizenz.
Der Kollege hat nur das mit der Lizenz inkl. KB mißverständlich aufgenommen.
Grüße,
Thomas |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 9:10 Titel: |
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ATCler schrieb: |
@thborchert:
Die Altersgrenze bezieht sich aufs Medical, nicht auf die Lizenz.
Der Kollege hat nur das mit der Lizenz inkl. KB mißverständlich aufgenommen.
Grüße,
Thomas |
Ich weiß. Ich wusste. Ich versuchte, subtil und höflich zu sagen, dass das Geschrieben Unsinn war.  |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 9:26 Titel: |
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Die Lizenz wird bei Ablauf der Gültigkeit durch entsprechenden Antrag bei der zuständligen Behörde (bei PPL ohne IR die Landesluftfahrtbehörde) neu ausgestellt. Die Gültigkeit von Ratings ist davon unabhängig, jedoch wird stets eine gültige Lizenz benötigt, damit von einem Rating Gebrauch gemacht werden darf.
ATCler schrieb: | Um eine gültige Lizenz zu "besitzen", sind folgende 3 Unterlagen mitzuführen:
1. Lizenz mit gültigem KB-Eintrag
2. Tauglichkeitszeugnis
3. Personalausweis
Fehlt nur eine der genannten Unterlagen, fliegt man ohne Erlaubnis!
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Zunächst hat ein Personalausweis gar nichts mit einer Erlaubnis gem. LuftVG zu tun. Neben der Lizenz muss ein Lichtbildausweis die Identität nachweisen können, das geht nicht nur ausschließlich mit einem Personalausweis.
Wer zwar eine gültige Lizenz besitzt, diese jedoch nicht mitführt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Fliegen ohne Erlaubnis ist eine Straftat und erfordert, dass keine gültige Lizenz für die ausgeübte Tätigkeit vorhanden ist.
Ohne Erlaubnis fliegt z.B. auch jemand, der seine gültige PPL dabei hat, jedoch eine Tätigkeit ausübt, die wenigstens eine CPL erfordert. - Das machen erstaunlich viele! |
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The_Rockabilly
Hier seit: 19.05.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 11:42 Titel: |
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Okay.... bei der Landesluftfahrtbehörde also...
Ich bin 25 Jahre alt... damit hab ich doch warscheinlich keine Altersgrenze überschritten oder ?
Also muss ich 2 Jahren wieder einen Checkflug machen... sehe ich das richtig ? Und sei es nur um die KB zu verlängern.... wenn dem so ist, ist das aber neu oder ? |
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ckoester eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 21.01.2008 Beiträge: 68 Ort: Bruessel / Belgien
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 12:39 Titel: |
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The_Rockabilly: Was die Aussage mit der Altersgrenze angeht, tu einfach so, als haette den Beitrag nie jemand geschrieben. Im Zusammenhang mit Klassen- oder Musterberechtigungen gibt es keine Altersgrenzen, die dazu fuehren wuerden, dass sich die Gueltigkeitsdauer einer Klassenberechtigung aendert.
Auf die Frage, ob das mit dem Checkflug "neu" ist... definiere "neu" .
In der LuftPersV, Paragraph 4, heisst es, hier gekuerzt wiedergegeben: "Die Rechte einer [...] Klassenberechtigung duerfen nur ausgefuehrt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate [...] durchgefuehrt hat. In den 12 Flugstunden muessen [...] sowie ein Uebungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers [...] enthalten sein."
Ich bin auch noch nicht lange genug dabei, um zu sagen, ob das schon in grauer Vorzeit so war -- zumindest seit der Einfuehrung von JAR-FCL jedoch wuerde ich behaupten, hat sich daran nichts geaendert. |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 13:06 Titel: |
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ckoester schrieb: |
...
Ich bin auch noch nicht lange genug dabei, um zu sagen, ob das schon in grauer Vorzeit so war -- zumindest seit der Einfuehrung von JAR-FCL jedoch wuerde ich behaupten, hat sich daran nichts geaendert. |
So gesehen ist diese JAR-FCL Regelung seit Mai 2003 "neu" und *noch* unverändert, davor war es anders.
Aber wer weis, was nicht zwischenzeitlich schon wieder "als zur Änderung vorgesehen" in den Schubladen liegt... - siehe dieÄnderung der Altersgrenzen bei den Medicals vom letzten Jahr...
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Fr, 23 Mai 2008, 13:37 Titel: |
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Hallo rth,
wie gewohnt wollte ich es gemäß Fragestellung einfach halten...
Naja, also dann...
Zitat: | Zunächst hat ein Personalausweis gar nichts mit einer Erlaubnis gem. LuftVG zu tun. |
Stimmt, habe ich auch nicht behauptet!
Mit der JAR-FCL 1 (deutsch) aber schon:
Zitat: | Anhang 1 zu JAR-FCL 1.075
Form und Inhalt von Pilotenlizenzen
ALLGEMEINES
1 Der Pilot hat stets eine gültige Lizenz einschließlich eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses
mitzuführen, wenn er die Rechte der Lizenz ausübt.
2 Der Lizenzinhaber hat einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen.
3 Medizinische Auflagen (z.B. das Tragen von Sehhilfen, etc.) werden in das Tauglichkeitszeugnis
und nach Ermessen der zuständigen Stelle in die Lizenz eingetragen. |
Weiterhin ist der Ausweis auch auf Seite 3, Abschnit IX als Bestandteil der Gültigkeit auf der Lizenz selbst aufgeführt!
Zitat: | Neben der Lizenz muss ein Lichtbildausweis die Identität nachweisen können, das geht nicht nur ausschließlich mit einem Personalausweis. |
So steht es in der englischen Variante des JAR-Lizenz.
Im der deutschen Version wird von einem amtlichen Lichtbildausweis gesprochen.
Dies geht nur mit Personalausweis oder Reisepass, da es sich dabei um einen amtlichen (Personalausweisgesetz / PassG) Lichbildausweis handelt.
Daher erfüllt z.B. ein Führerschein regelmäßig NICHT diese Anforderungen!
Zitat: | Wer zwar eine gültige Lizenz besitzt, diese jedoch nicht mitführt, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Fliegen ohne Erlaubnis ist eine Straftat und erfordert, dass keine gültige Lizenz für die ausgeübte Tätigkeit vorhanden ist. |
Genau! Letzter Teilsatz:
Wenn ich nicht weiß (mangels Bildnachweis) ob derjenige, der mir die Lizenz vorlegt auch der ist, der draufsteht, hat er für mich erst mal keine.
Umgekehrt könnte man auch sagen:
Wie soll eine gültige Lizenz Ihre Gültigkeit beweisen wenn man nicht weiß, ob sie zu dem gehört, der Sie auf den Tisch legt!??
Zitat: | (...) der seine gültige PPL dabei hat, jedoch eine Tätigkeit ausübt, die wenigstens eine CPL erfordert. - Das machen erstaunlich viele! |
Das Thema hatten wir an anderer Stelle bereits hitzig besprochen... Ich warte da übrigens immer noch auf eine Antwort der AOPA (ging vermutlich irgendwo unter).
Grüße,
Thomas |
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