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Mayday eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.12.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: Fr, 12 Jun 2009, 23:51 Titel: LuftSig § 7 |
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Hallo,
ich bin gerade etwas überfragt und bitte mal um eure um Hilfe.
Wie ist das bei Inhabern von Luftfahrerscheinen für Segelflug mit Klassenberechtigung TMG, die müssen sich ja auch Sicherheitsüberprüfen lassen haben aber keine Scheinverlängerungen. Müssen die in gewissen Zeitabständen selbstständig einen Antrag auf die erneute Überprüfung stellen, oder werden die vom Luftamt angeschrieben und erinnert einen Antrag zu stellen?
Ist es eine OWI wenn sie keinen erneuten Antrag stellen?
Vielen Dank!
Grüße
Mayday |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Sa, 13 Jun 2009, 15:00 Titel: |
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Zitat: | Müssen die in gewissen Zeitabständen selbstständig einen Antrag auf die erneute Überprüfung stellen |
s. LuftSiZÜV § 3 Abs. 5:
... auf Antrag des Betroffenen zu wiederholen... -> Du musst den Antrag stellen
Zitat: | Ist es eine OWI wenn sie keinen erneuten Antrag stellen? |
Dazu habe ich auf die Schnelle weder im LuftSiG noch in der LuftPersV noch in der LuftSiZÜV etwas gefunden. Aber bei der herrschenden Sicherheitsparanoia würde ich ganz stark vermuten, dass es eine Ordnungswidrigkeit gem. LuftVG § 58darstellt, ohne ZÜP zu fliegen |
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Mayday eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.12.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: So, 14 Jun 2009, 17:56 Titel: |
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Hallo .chs,
Danke für die Antwort, mir ist schon kalr das es der Betreffende immer selber beantragen muß, mir geht es nur darum was passiert wenn jemand der keine Scheinverlängerung benötigt es nicht neu beantragt weil er es z.B. schlicht vergessen hat.
Kommt dann eine freundliche Erinnerung des Luftamtes, oder gleich ein gesalzener Bußgeldbescheid ins Haus?
Grüße
Mayday |
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SaFu eddh.de User
Hier seit: 12.04.2007 Beiträge: 38 Ort: Stuttgart
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Verfasst am: Mo, 15 Jun 2009, 18:16 Titel: |
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Hallo!
Leider auch nichts 100%iges: In Stuttgart wird man meines Wissens freundlich daran erinnert. Im Zuge einer weiteren Eintragung in meinen GPL (TMG) wurde ich darauf hingewiesen, dass ich auch eine neue ZÜP-Beantragen solle, da die 2 Jahre rum sind. Sofort nach Eingang des Antrages wurde der neue Schein ausgestellt.
2. Hinweis: Hatte nach Umzug meine neue Adresse gemeldet: "Gut dass sie das machen, dann haben wir Ihre Adresse um Sie z.B. auf die Neu-Beantragung Ihrer ZÜP hinzuweisen."
Gruß
Christoph |
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