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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Sa, 17 Mai 2003, 23:29 Titel: Schengen oder muss ich doch zum Zoll? |
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Für einen Schweizer eigentlich kein Thema, doch nun hatte ich einen konkrete Anlass mich doch damit zu befassen.
Ich will nach ein paar Jahren Unterbruch wieder mal über Frankreich nach Spanien fliegen. Die konkrete Frage dazu, die mir leider der Bottlang nicht hat beantworten können:
Muss ich von Frankreich kommend und nach Spanien fliegend oder auch umgekehrt über Zollplätze fliegen, oder entbindet mich das Schengener Abkommen davon?
Bitte nur Wissen und keine Vermutungen!
Hans |
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flyingmik eddh.de-Premium-User
Hier seit: 06.10.2002 Beiträge: 144 Ort: Heidelberg/Germany
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 18 Mai 2003, 9:45 Titel: Vorsicht bei den Franzosen... Nix is fix! |
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Hallo Hans,
Zitat: | Quelle: Aerokurier 10/2002
Mit dem AIC A 16/02 France, das am 27. Juni 2002 veröffentlicht wurde, hat Frankreich nun auch das Schengen-Abkommen in der Allgemeinen Luftfahrt umgesetzt und für Luftfahrzeuge, die aus einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, den so genannten Airport of Entry (Zollflugplatz) aufgehoben.
Demnach dürfen Piloten aus Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Griechenland, Island, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal und Schweden ihren Zielflugplatz in Frankreich direkt anfliegen. Zoll- und Polizeikontrollen entfallen. Der Platz muss offiziell als Flugplatz oder Hubschrauberlandeplatz ausgewiesen sein.
Allerdings weist die französische Zivilluftfahrtbehörde darauf hin, dass es sich bei Flügen aus Schengen-Staaten immer noch um internationale Flüge handelt, somit nach wie vor die Pflicht besteht, einen Flugplan aufzugeben. |
Dies ist eigentlich eine klare Sache, demnach ist es problemlos in beide Richtungen möglich.
Aber stutzig macht mich die Formulierung "Piloten aus Deutschland, Österreich,...". Sind damit quasi deutsche Piloten aus Deutschland usw. (bzgl. Nationalität) gemeint, oder nur einfach die Tatsache, von welchen EU-Land jemand (auch ein Schweizer = Nicht-EU-Bürger) einfliegt???
Aber was ist schon klar in der EU und vor allem in Frankreich. Nachdem allerdings unsere französichen Freunde schon immer internationale Bestimmungen (radifiziert hin oder her), etwas anders ausgelegt haben, würde ich auf jeden Fall direkt bei den AIS-Stellen / ggf. Zollbehörden der Länder nachhaken. |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: So, 18 Mai 2003, 21:03 Titel: |
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Michael
Die Schweiz ist bei Schengen noch nicht dabei und verhandelt erst. Also hat ATCler recht, dass die zitierte Formulierung Schweizer Piloten ausschliessen könnte, wenn sie von Schengener zu Schengener Land fliegen.
Wenn mir allerdings nicht einer über diese Formulierung hinaus schwarz auf weiss beweisen kann, dass dem tatsächlich so ist, werde ich von Kleinflugplatz zu Kleinflugplatz fliegen. Bushpiloten kennen sowieso keine Grenzen.
Vorerst Danke Euch beiden!
Hans |
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AirWay eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.11.2002 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 9:54 Titel: |
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wenn Du aus der Schweiz z b in Deutschland einreist, bist du ja im Schengen Verbund und kannst dich innerhalb der Schengenstaaten ohne Grenzformalitäten bewegen. Die Ntionalität spielt dann keine Rolle mehr. Leider ist es so, dass sich die Schweiz noch was Querlegt :-)
BTW zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, dass man auch keinen Flugplan mehr braucht für VFR Flüge, ist also wie Inlandsflug, alledings sind die Versicherungsanfordeungen in Östereich anders |
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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 10:20 Titel: |
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Hi Airway!
AirWay schrieb: | BTW zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, dass man auch keinen Flugplan mehr braucht für VFR Flüge |
Stimmt nur zum Teil: Für das Anfliegen von kontrollierten Plätzen brauchst du nach wie vor einen Flugplan. Und für das Fliegen innerhalb Österreichs ist ein F/P empfehlenswert, weil man durch Nicht-Einreichen eines F/P ausdrücklich auf Rettung verzichtet.
Allerdings spricht ja auch überhaupt nichts gegen einen F/P. Macht keine 5 Minuten Arbeit. Ist mit dem Zwang zum Anfliegen eines Airport of Entry nicht zu vergleichen.
Grüße aus Hamburg
Sigi |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Mo, 19 Mai 2003, 19:42 Titel: |
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Bin mit allem einverstanden ausser, dass die Schweiz quer liegt. Es liegt aus unserer Sicht die EU quer, bisher wollen wir nämlich Schengen beitreten.
Allerdings haben die dauernden Querelen nun dazu geführt, dass bereits vor Beendigung der Verhandlungen in der Schweiz eine Volksabstimmung zur Beendigung der Bemühungen ergriffen wurde. Wie immer das ausserhalb dargestellt wird und wurde; mehrheitlich sehen die Schweizer sich nicht als "Rosinenpicker" ,wo auch?, sondern sie sind fest davon überzuegt, dass sie über den Tisch gezogen wurden.
Wir lassen auf Druck der EU die 40 Tönner durch und andertags dürfen wir Zürich nicht mehr anfliegen. Genauso und nicht anders ist es.
Damit man mich nicht falsch versteht: ich bin weiterhin für den Beitritt zu Schengen.
Hans |
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AirWay eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.11.2002 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mi, 21 Mai 2003, 9:08 Titel: |
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Der Sinn eines Flugplans für VFR Flieger dient ausschliesslich nur dazu, den Such und Rettungsdienst in Anspruch zu nehmen, sonst hat er keine Bedeutung.
Mann kann auch von Hamburg nach Rehbeck mit Flugplan fliegen, so man im Falle eines Falles gesucht werden will.
Bei VFR Flügen habe ich aber schon öfters, wegen Wetter, gewaltig von der geplanten Flugstrecke abweichen müssen. Dann frag ich mich allerdings, was dann ein Flugplan mit eingetragenem Routing für einen Sinn macht...
Gruss Air |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 21 Mai 2003, 13:22 Titel: |
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Hallo airway,
AirWay schrieb: |
...Bei VFR Flügen habe ich aber schon öfters, wegen Wetter, gewaltig von der geplanten Flugstrecke abweichen müssen. Dann frag ich mich allerdings, was dann ein Flugplan mit eingetragenem Routing für einen Sinn macht... |
Ganz einfach: Kommunikation ist alles!!!
Man unterrichtet FIS über die gezwungene Routenänderung sowie möglicher Verspätung, mit der Bitte dies AIS (Überwachung von Flügen zu unkontrollierten Plätzen) oder der betroffenen Platzkontrolle (bei kontrollierten PLätzen) mitzuteilen. Ein bischen mehr Info hat noch niemanden geschadet!
Wenn man sich wie viele es tun, nicht mit FIS unterhält, macht es meiner Meinung nach auch keinen großen Sinn einen FPL zu machen, wenn wichtige, später eintretende Infos nicht mittgeteilt werden.
Aber: Solange Dein Umweg nicht die im Flugplan unter "Ergänzende Angaben" in Feld 19 eingetragene Höchstflugdauer (gem. max. Spritmenge) übersteigt, passiert sowieso erst mal nichts. Es wird höchstens mal von den Betroffenen Stellen nachgefragt, ob man sich denn vielleicht schon gemeldet hat, oder man andere Infos (z.B. Diversion-Arrival von einem anderen Platz) hat. |
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AirWay eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.11.2002 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mi, 21 Mai 2003, 22:34 Titel: |
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Bei FIS gehts doch zu wie beim CB Funk, besonders an CAVOK Wochenenden nach langen unsichtigen Perioden.
Dieses Gerede mag ich mir nicht antun, und ich schau lieber raus und beobachte den Luftraum, um nicht von einem VFR Hirni, der glaubt, weil er mit FIS spricht, er sei kontrolliert und braucht nichtmehr rausgucken, oder von einem IFR Flieger der im Luftraum E bei CAVOK unterwegs ist und glaubt der Lotse staffelt zum übrigen Verkehr, über den Haufen geflogen zu werden.
so long
Air |
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