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Knöpfchen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.07.2002 Beiträge: 79
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Verfasst am: Mo, 20 Okt 2003, 10:43 Titel: Anerkennung US-PPL - Ansprechpartner für Infos beim LBA? |
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hallo allerseits,
ich spiele ein wenig mit dem gedanken, meinen us-ppl hierzulande anerkennen zu lassen (nein, keine umschreibung, "nur" anerkennung) und versuche nun herauszufinden, ob das wirklich "gewinnbringend" ist. wäre eigentlich nur "nice to have", aber ihr wißt ja wie das mit dem pilotenego so ist... weiß von euch zufällig jemand, wen ich beim lba bzgl. genauerer infos gezielt ansprechen kann? und hat evtl. sogar eine tel.-nr. greifbar...??
viele grüße,
knöpfchen |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mo, 20 Okt 2003, 16:10 Titel: |
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Kann natürlich sein, dass mein Wissen bereits durch die JAR-Einführung überholt ist , aber die Anerkennung allein macht wohl wenig Sinn, da sie nur befristet erteilt wird (meine galt 1 Jahr). |
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Knöpfchen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.07.2002 Beiträge: 79
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Verfasst am: Mo, 20 Okt 2003, 22:17 Titel: |
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dass die anerkennung befristet ist, ist auch mein kenntnisstand (was allerdings nicht zwangsweise bedeutet, dass das dann nicht schon überholt sein könnte ).
ich meine was mit den "deutschen" jars gelesen zu haben, dass so eine anerkennung aus nicht-eu-land mit einer befristung von max. 5 jahren ausgestellt werden kann; auch, dass man so was nach ablauf verlängern kann. wie auch immer das gehen mögen und was über die dauer der gültigkeit entscheidet, möchte ich ja gerne u.a. versuchen beim lba herauszufinden
du hast das schon mal erledigt? würdest du mir da ein wenig von deiner erfahrung berichten? angeblich soll sich ja gar nicht so viel geändert haben; zumindest nicht vom anerkennungsverfahren selbst.
viele grüße,
knöpfchen |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Di, 21 Okt 2003, 11:56 Titel: |
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Also... ich hab das 1999 gemacht. Die aktuell beim LBA vorhandenen Formulare haben sich anscheinend nicht geändert.
Eine Anerkennung der ausländischen PPL macht eigentlich nur Sinn, wenn auf ihrer Grundlage eine deutsche Erlaubnis ausgestellt werden soll - das wäre nach den neuen Regeln dann der ICAO-Luftfahrerschein.
Zu JAR weiß ich entsprechend nichts, da war damals ja nicht relevant. |
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Knöpfchen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.07.2002 Beiträge: 79
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Verfasst am: Di, 21 Okt 2003, 22:39 Titel: |
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ah, ok. danke für deine hinweise!
nun, dann werde ich mein glück mal beim lba versuchen...
schönen abend! |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: So, 26 Okt 2003, 10:02 Titel: |
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Die Anerkennung von US-PPL VFR machen seit JAR die Landesbehörden. Viel Glück... |
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flossi eddh.de User
Hier seit: 06.06.2002 Beiträge: 13 Ort: Plauen (Hof (EDQM))
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Verfasst am: Mo, 27 Okt 2003, 10:41 Titel: |
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Hi Knöpfchen,
ich habe gerade das selbe Problem und will meinen US PPL umschreiben. Vor ca. 6 Wochen telefonierte ich mit einer Mitarbeiterin der Landesbehörde (in meinem Fall Sachsen) die mir Auskunft gab, dafür zuständig zu sein. Leider hatte Sie noch überhaupt keinen Plan wie das jetzt momentan ablaufen soll (zwecks JAR) und war total überlastet. Sie wollte mir per Mail einen "neuen?" Antrag zukommen lassen und ich sollte dann meine Papiere bei ihr einreichen. Leider habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr von ihr gehört. Ich werde jatzt aber mal nachbohren!
Vielleicht kannst Du ja auch mal Deine Erfahrungen hier niederschreiben.
Heiko Floss |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mo, 27 Okt 2003, 11:03 Titel: |
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thborchert schrieb: | Die Anerkennung von US-PPL VFR machen seit JAR die Landesbehörden
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Dann hat sich da was Substanzielles geändert. Hast Du dazu mehr Details? Unterschieden werden muss zwischen 1) Anerkennung der ausländischen Lizenz und 2) der Umschreibung in einen deutschen Schein.
Auf den LBA-Webseiten (http://www.lba.de/deutsch/betrieb/luftpersonal/lizenz/anerknichteu.htm) wird noch auf das bisherige Verfahren Bezug genommen (achte auf das Datum!):
Zitat: | Der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Erlaubnis und/oder Berechtigung ist zu richten an:
Luftfahrt-Bundesamt
Fachbereich L1
Postfach 3054
38020 Braunschweig
Telefonische Auskünfte werden unter den folgenden Rufnummern zu den angegebenen Zeiten erteilt:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr: +49-531-2355-506
13:00 Uhr - 15:00 Uhr: +49-531-2355-507 / -508
Der Antrag auf Umschreibung (Conversion) von Privatflugzeugführern bzw. Privathubschrauberführern, die von Nicht-JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden, in PPL (A) bzw. PPL (H) gem. JAR-FCL deutsch ist an die zuständige Erlaubnisbehörde des Bundeslandes, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, zu richten.
Stand: 24.09.2003 |
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flossi eddh.de User
Hier seit: 06.06.2002 Beiträge: 13 Ort: Plauen (Hof (EDQM))
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Verfasst am: Mo, 27 Okt 2003, 13:47 Titel: |
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Hi,
nur mal damit ich hier nichts falsch verstehe:
Für die Umschreibung sind die Landesbehörden zuständig?!
Zitat: | Der Antrag auf Umschreibung (Conversion) von Privatflugzeugführern bzw. Privathubschrauberführern, die von Nicht-JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden, in PPL (A) bzw. PPL (H) gem. JAR-FCL deutsch ist an die zuständige Erlaubnisbehörde des Bundeslandes, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, zu richten.
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Für die Anerkennung ist das LBA zuständig:
Zitat: | Der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Erlaubnis und/oder Berechtigung ist zu richten an:
Luftfahrt-Bundesamt
Fachbereich L1
Postfach 3054
38020 Braunschweig
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Kann denn auch ein deutscher Staatsbürger sich den US Schein nur "anerkennen" lassen? Ich dachte das geht nur wenn man nicht deutscher Staatsbürgerschaft ist? Kann dazu jemand etwas genaueres sagen?
Ich habe das so in Österreich gemacht. Hat super geklappt und war innerhalb von 1 Woche da!
Hier der Text vom LBA:
Zitat: | 4. Luftfahrerscheine, für die die Regelungen gemäß Pkt. 1 - 3 nicht zutreffen,
sind bis auf weiteres wie folgt für eine nichtgewerbs- und nichtberufsmäßige Betätigung als
Luftfahrer anerkannt:
4.1 Die Allgemeine Anerkennung erstreckt sich auf Erlaubnisse für
- Flugzeugführer;
- Hubschrauberführer;
- Motorseglerführer;
- Freiballonführer;
.deren Inhaber
- die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen,
- ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend, längstens
jedoch 6 Monate, in der Bundesrepublik aufhalten..
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Ich freue mich über jede Info. Danke.[/b] |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mo, 27 Okt 2003, 14:26 Titel: |
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Hallo flossi,
nach meiner Erfahrung (Stand 1999) beides JA - Anerkennung durch LBA und Umschreibung durch die Landesluftfahrtbehörde.
Ich musste als deutscher Staatsbürger den US-Schein zuerst anerkennen lassen, das war Voraussetzung für die Umschreibung (die geforderten Aufgaben, also Überprüfungsflug, Luftrechts-Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde und Funksprechzeugnis waren schon für die Anerkennung nachzuweisen). Vgl. LBA-Formblatt L1-007.03/99, Seite 2 http://www.lba.de/deutsch/formulare/l/lizenz/06207.pdf
thborchert bemerkte etwas zur Anerkennung unter den neuen JAR-Bedingungen, wenn er das ein bisschen ausführt, erfahren wir vielleicht noch mehr. |
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