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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 19 März 2004, 15:11 Titel: Verwandlung PPLA+US-ASEL zu JAR-PPL |
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Hallo,
vielleicht erinnern sich einige, dass wir das hier mal diskutiert hatten. Hier meine neuesten Erkenntnisse:
Frage: Kann man die Kombination aus altem deutschen PPL A (ohne CVFR) und davon unabhängig erworbenem amerikanischem Private Pilot Certificate ASEL irgendwie dazu nutzen, den PPL A ohne Erwerb von CVFR zu einem vollen JAR-FCL-PPL zu machen?
Und die neueste Antwort der Landesbehörde lautet: Kein Problem. Einfach alles mitbringen, dazu 100 Stunden Gesamtflugerfahrung vorweisen - und schon erhält man einen JAR-FCL mit Nachtflugberechtigung (die im US-Schein enthalten ist). Keine zusätzlichen Prüfungen.
Das ist ziemlich cool- wenn's der Praxiserprobung (durch mich Ende Mai) standhält. Es ist auch extrem praxisnah: Alles, was man so können muss, bringt der US-Schein mit; die deutschen Spezifika kennt man durch den PPL A. |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Sa, 20 März 2004, 14:30 Titel: |
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Ach nee,
das ist dann doch eine völlig neue Entwicklung! Was hast Du bisher vorliegen - gibt es das schriftlich? Aktenzeichen? Welche Landesbehörde ist denn plötzlich so entgegenkommend?
Du schränkst das hier ein auf unabhängige PPL SEL (US) und PPL-A (DE). Hat das einen bestimmten Grund? Diese Konstellation ist doch eher selten - die meisten Leute mit US-Schein kamen bisher über Anerkennung und Umschreibung zum deutschen PPL.
Eine Aufwertung der Umschreibung wäre jedenfalls die Regelung, die ich die ganze Zeit suche. In meiner US-Ausbildung habe ich schliesslich die Fähigkeit zum Nachtflug und zum kontrollierten Fliegen im Luftraum C nachweisen müssen, mich dann aber bei der Anerkennung + Umschreibung auf den alten PPL-A (DE) doch leise drüber ärgern dürfen, dass dieser Teil der Ausbildung und Erfahrung von unseren Behörden eben nicht anerkannt wurde.
Auf jeden Fall erst mal viel Erfolg im Mai,
Gruss Jan |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: So, 21 März 2004, 10:30 Titel: |
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Jan,
nur mündliches, vom LBA und Landesbehörde HH.
Meine Unterscheidung bezog sich auf den umgekehrten Fall: Ein US-Schein ausgestellt auf Basis des deutschen PPL. Der ist ja kein "richtiger" US-Schein, weil er die Einschränkung enthält, nur gültig zu sein in Zusammenhang mit dem gültigen deutschen Schein. Das ist bei Anerkennung und Umschreibung eines US-Scheins in einen deutschen Schein nicht der Fall. Der ist dann ein "richtiger" deutscher Schein.
Ich habe selbst einen PPL-A durch Umschreibung eines US-ASEL erhalten. |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: So, 21 März 2004, 11:35 Titel: |
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OK, das ist wirklich interessant. Genau da wollen wir hin. Sobald Du etwas schriftliches hast, bitte posten, damit wir bei anderen Landesbehörden nachfragen können.
Crossing fingers!
PS: Interessant, dass das LBA dazu Position bezieht, wo die sich doch augenscheinlich aus dem Anerkennungsgeschäft ausgeklinkt haben. Aber wenn es in unserem Sinne ist, um so besser.  |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: So, 21 März 2004, 20:59 Titel: |
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Die Länder sind für der UMSCHREIBUNG zuständig, das LBA für die ANERKENNUNG.... klein aber feine Unterschied.
Umschreibung: du willst ein vollwertige deutsche Schein
Anerkennung: du willst weiterhin auf dein US Schein fliegen, ohne ein Deutsches zu bekommen.
klar
skytanzen |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: So, 21 März 2004, 22:35 Titel: |
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Skytanzen schrieb: |
Die Länder sind für der UMSCHREIBUNG zuständig, das LBA für die ANERKENNUNG.... klein aber feine Unterschied |
Hier geht es letztlich um Umschreibung. Wir sind hier ja auf der Suche nach dem langgehegten Wunsch vieler US-PPL-Umschreiber -die Anrechnung der US-Nachtflug- und CVFR-äquivalenten Ausbildung mit Ziel JAR-PPL ohne C-VFR oder Prüfung.
Bezüglich der Umschreibungen ist das LBA raus. Mit der JAR-'Conversion' obliegt das Umschreiben ausländischer PPL nur noch den Landesbehörden (Details im Thread http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?t=282 )
Gruß Jan |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 22 März 2004, 8:40 Titel: |
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Das hat sich nach Aussage des LBA schon wieder geändert: Das LBA ist wieder zuständig. |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mo, 22 März 2004, 20:26 Titel: |
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Wir leben im Umbruch - spannende Zeiten Aber das ist ja auch immerhin schon 3-4 Monate her
Gruß Jan |
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Torsten eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 24.06.2003 Beiträge: 56 Ort: EDDS
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Verfasst am: Mi, 24 März 2004, 12:49 Titel: |
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Zitat: | Das hat sich nach Aussage des LBA schon wieder geändert: Das LBA ist wieder zuständig. |
Yepp. Habe vor ca. drei Wochen mit den benachbarten RPs (TÜ, Stgt. und KA) telefoniert und anschließend beim LBA angerufen (habe US-PPC ASEL). TÜ hat eine Zeit lang wieder die alten Kriterien praktiziert (24 h nach Scheinerhalt etc...), wurde dann aber vom LBA zurück gepfiffen.
Die Zulassungskriterien des LBA für beides sind nunmehr identisch, nur dass man für Umschreibung 100 h und für Anerkennung 75 h Gesamtflugzeit braucht. Bei letzterem muss man zudem seinen US-Schein current halten. Also nicht wirklich ein überzeugender Grund, eine Anerkennung zu machen.
Alternative ist immer noch der OE-Schein (bis zum Jahresende). Damit kann man sofort auch in D+CH die jeweiligen Flieger fliegen, man benötigt nur Theorie in Nav + Recht und den Checkflug. So einfach kann es gehen...
Viele Grüsse
Torsten |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do, 25 März 2004, 8:52 Titel: |
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so stehts immer noch beim LBA...
Zitat: | Der Antrag auf Umschreibung (Conversion) von Privatflugzeugführern bzw. Privathubschrauberführern, die von Nicht-JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden, in PPL (A) bzw. PPL (H) gem. JAR-FCL deutsch ist an die zuständige Erlaubnisbehörde des Bundeslandes, in dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat, zu richten.
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Anerkennung = validation = LBA
Úmschreibung = conversion = Länder
Skytanzen |
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