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tomto
Hier seit: 16.07.2004 Beiträge: 1 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 13:50 Titel: Insassenunfallversicherung-Abzug von Schäden rechtens? |
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Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, seitens des Versicherungsnehmers einer Insassenunfallversicherung (Luftfahrtbetrieb) dem Begünstigten (verunfallter angestellter Pilot bzw. dessen Erben) Schäden, die bei dem Absturz verursacht worden sind sowie finanzielle Folgeschäden, von der Versicherungssumme der Insassenunfall abzuziehen? Fahrlässigkeit lag dem Unfall nicht zu Grunde. |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 16:21 Titel: |
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Hallo tomto,
Zitat: | ...Schäden, die bei dem Absturz verursacht worden sind sowie finanzielle Folgeschäden, von der Versicherungssumme der Insassenunfall abzuziehen? |
Meinst Du damit Schäden außerhalb des Luftfahrzeuges oder gesundheitliche Folgeschäden bei den Fluggästen?
Im Falle von Schäden außerhalb des Luftfahrzeuges zahlt die Haftpflichtversicherung.
Sollten bei den Fluggästen zivile Ansprüche nach BGB als Folgeschäden noch auftauchen, so sind diese meines Wissens nicht durch die Insassenversicherung gedeckt. Sofern diese die Schäden vorgestreckt hat, kann sie die Kosten durchaus vom Piloten wiederholen (siehe unten)!
Es haftet also der Luftfrachtführer bzw. der PIC voll und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
Helfen kann hier nur eine CSL-Versicherung. Diese deckt auch zivilrechtliche Ansprüche nach BGB ab und zwar mit dem restlichen Geld, was nach der Regulierung der eigentlichen Schäden noch übrig ist.
Möglich ist auch eine private, auf den Piloten abgeschlossene Passagierhaftpflichversicherung. Nachteil: Hohe Prämien!
Infos hierzu beim Fliegermagazin unter "Streitfragen" > 3. Seite
> Thema: "Sind Sie beim Fliegen richtig versichert? - Blechen bis ans Lebensende!"
Hier der Link:
http://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/blechen_bis_ans_lebensende.php
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