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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 22 Jul 2004, 12:06 Titel: Mitgehangen - mitgefangen! |
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Eines vorab: ein sehr ausführlicher und umfassender Kommentar von Prof. Merkel in der Gast-Kolumne, den ich mir mehrmals durchgelesen habe.
Mitgehangen - mitgefangen
Dieses Gesetz zeigt wieder einmal die absolute Hilflosigkeit der Politiker und den sogenannten "Fachleuten". Denn damit wird der Notwehrparagraph (Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche angewandt wird, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich ODER EINER ANDEREN PERSON abzuwehren...) komplett ausgehebelt, weil eben "andere" unschuldige Personen geopfert werden können - frei nach dem Motto: "Mitgehangen - mitgefangen."
Aber zunächst einmal ist es ja "nur" ein Gesetz, das wohl zur Abschreckung dienen soll. Wen soll es eigentlich abschrecken? Einen Terroristen, der sowieso mit seinem Leben abgeschlossen hat? Haben wir damit nicht sogar das Gegenteil erreicht, weil er sich jetzt sogar sicher sein kann, dass er garantiert mindesten 100 Menschen mit in den Tod reißt bei einem Abschuss? Ich bin froh, dass ich nicht der Bundeswehr-Pilot bin, der den roten Knopf drücken muss...
Herr Prof. Merkel wundert sich, dass dieses Gesetz ohne öffentliches Echo bleibt, und die Mehrheit nicht dagegen angeht. Sie sind Professor in Hamburg, also nehme ich mal ein Hamburger Beispiel, das sicherlich stellvertretend für viele andere Städte ist:
Die Hamburger Bürgerschaft will die Landeskrankenhäuser für viele Millionen verkaufen / privatisieren, um die Kassen aufzufüllen. Es gab ein eindeutiges Volksbegehren dagegen. Und was passierte? Der Senat missachtete das Volksbegehren gegen Privatisierung, fühlt sich nicht daran gebunden und verkauft trotzdem. Soweit zum Begriff "Volksvertreter". Wie kann man sich dann erst gegen solche Gesetze wehren? Wenn ich das Wort "Politik" definieren sollte, würde ich sagen: Politik ist "Interessengeleitetes Handeln" - aber wohl eher die eigenen Interessen. Genug mit der Politiker-Schelte, das hier ist ein Forum für Flieger - nur: wir sind auch Wähler, Bürger - und letzlich die Betroffenen.
Der 11. September 2001 soll also als Grundlage für all diese Veränderungen herhalten. Da werden AKW-Verbotszonen in die VFR-Karten eingezeichnet (Karten für 2004), im GAT von Hamburg eine Sicherheitsschleuse gebaut (im Jahre 2004 in Betrieb genommen) und Gesetze geändert (auch im Jahre 2004). Es dauert also fast 3 Jahre, bis sich überhaupt etwas ändert. Merkwürdig, als vor 2 Jahren ein kleiner Junge in Hamburg totgebissen wurde von einem Kampfhund, war eine Gesetz für Maulkörbe innerhalb von 48 Stunden (!) rechtskräftg...
Sie haben in der Gast-Kolumne die Fomulierung "...das geringere Übel wählen" verwandt. Ja, das haben wir alle 4 Jahre, wenn wir zur Wahl gehen sollen...
In diesem Sinne
Rick
PS.: Wenn ich auf einem AKW abstürze kommt die Stadtreinigung, bestenfalls der Maler. Was mich nun brennend interessieren würde: ist irgendwo festgelegt worden, ab welcher Größe geschossen wird? Ist die Echo-Klasse bzw. Golf-Klasse auch betroffen? 
Zuletzt bearbeitet von Grumman Tiger am Do, 22 Jul 2004, 13:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Do, 22 Jul 2004, 12:24 Titel: |
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Deinem Beitrag ist nichts wesentliches hinzuzufügen, nur eine Anmerkung. Du schreibst:
Dieses Gesetz zeigt wieder einmal die absolute Hilflosigkeit der Politiker und den sogenannten "Fachleuten".
Mit Recht setzt Du das Wort 'Fachleute' in Hochkommas. Ich bin nicht sicher, ob es wirklich Hilflosigkeit ist, oder ob es sich nicht vielmehr um das Vorgehen einer Clique von total Abgehobenen handelt, die von keiner Fachkenntnis getrübt sind und nur noch in ihren Zirkeln verkehren ([T]Raumschiff Berlin, 'Manager', Vorstände, Aufsichtsräte etc.) und ihre eigenen Interessen (Wiederwahl usw. ) vertreten.
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Do, 22 Jul 2004, 23:11 Titel: |
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Ich habe vor einiger Zeit, als ich die ersten Veröffentlichungen zu diesem Thema sah, im AOPA-Forum meine Befürchtungen geäußert. Damals war noch von „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ die Rede, und dabei wurde tatsächlich der geistig Verwirrte über Frankfurt genannt. Derselbe Verteidigungsminister, der damals Jagdflugzeuge über einer Großstadt hinter einem Motorsegler (!) herhetzte, soll über Verhältnismäßigkeit der Mittel entscheiden?!
http://www.aopa.de/discus/messages/208/234.html?1080476182
Später erschien ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der mir klar machte, und - wie ich hoffte - auch allen anderen klar macht, dass es dabei nie eine Verhältnismäßigkeit geben KANN. Jetzt frage ich mich, warum Karlsruhe nichts dazu sagt. Reagiert man dort NUR, wenn auch eine Klage eingeht?
Interessant ist, dass auch du, Rick vorrangig einen Gedanken hast: Zitat: | ... ist irgendwo festgelegt worden, ab welcher Größe geschossen wird? Ist die Echo-Klasse bzw. Golf-Klasse auch betroffen? |
Ich könnte mich ohrfeigen bei dem Bewusstsein, dass auch mich diese Frage interessiert. Aber ist das nicht pervers? Wir interessieren uns wieder nur für uns selbst. Was wäre, wenn da steht: Echo-Klasse ist nicht betroffen? Wäre es dann ok? Oder zumindest nicht mehr so schlimm?
Doch hier nun der Artikel aus der Süddeutschen:
Das wusste ich noch nicht, dass es am 11. September 1972 beinahe schon mal soweit gewesen wäre. An den Abschuss des koreanischen Flugzeuges 1983 durch die Sowjetunion kann ich mich noch erinnern (ich war damals 5. oder 6. Klasse). Unsere Lehrerin versuchte das auch mit Spionage zu erklären (die offizielle SU-Variante). 269 Spione ...
SZ vom 03.02.2004 - Von Heribert Prantl
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Zitat: |
"Feuer frei" darf es nicht geben
Ein neues Gesetz will den Abschuss von entführten Zivilflugzeugen regeln. Das Leben von Passagieren kann nicht mit dem anderer Menschen abgewogen werden.
Es geschah am 11. September. Nicht 2001 in New York, sondern 29 Jahre früher, am 11.September 1972 in München. Bundesverteidigungsminister Georg Leber saß in seinem Büro und bearbeitete Akten.
Vor dem Schreibtisch stand ein kleines Fernsehgerät. Der Minister beobachtete den Beginn der Schlussfeiern der Olympischen Spiele. Um 20.05 Uhr trat der Adjutant mit einer Meldung ins Zimmer:
Der Chef des polizeilichen Leitungsstabes bei den Olympischen Spielen teilte mit, vor wenigen Minuten sei in Stuttgart von Terroristen ein Flugzeug gestohlen worden; es sei auf dem Weg nach München. Man habe Erkenntnisse darüber, dass aus dem gestohlenen Flugzeug Bomben über dem Stadion abgeworfen werden sollen.
Ein Führungsgefechtsstand der Luftwaffe bestätigte "ein nicht identifizierbares Flugobjekt etwa elf Meilen nordwestlich von Ulm in zweitausend Meter Höhe, langsam fliegend, Kurs nach Osten".
Eine Katastrophe herbeiführen um eine andere abzuwenden
Es handelte sich um einen Fall, wie ihn das Luftsicherheitsgesetz, das am vergangenen Freitag von der Bundesregierung im Bundestag eingebracht wurde, ausdrücklich regeln will.
Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte das Vorhaben so: "Gerade diejenigen, die in einer solchen Extremlage die Verantwortung tragen, haben einen Anspruch darauf, auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu entscheiden und zu handeln.
Wer ihnen dies verweigert, handelt unverantwortlich." Die Frage freilich lautet: Wie verantwortlich kann eine Entscheidung überhaupt sein, die eine Katastrophe vorsätzlich herbeiführt, um damit eine andere, echte oder vermeintliche Katastrophe abzuwenden? Die Frage, um die es geht, lautet: Sollen, dürfen die fünfzig, hundert oder zweihundert Passagiere eines entführten Flugzeugs getötet werden, weil der Minister entscheidet, ihr Leben sei weniger wichtig als das vermutete Angriffsziel?
Erst im allerletzten Moment kam die Entwarnung
Hätte ein Luftsicherheitsgesetz die Lage am 11. September 1972 verändert? Sicherheitskräfte und Öffentlichkeit standen damals noch unter dem Schock des Überfalls palästinensischer Attentäter auf die israelische Olympiamannschaft.
Ein zweites Attentat, nun vor den Augen einer Milliarde Menschen an den Fernsehgeräten, passte, so erinnert sich Georg Leber, in die "Atmosphäre, die durch den Überfall schon geschaffen war". Also Abschuss? Der Minister ließ den Luftraum räumen, befahl den Start einer "Alarmrotte" des Jagdgeschwaders JG 74.
Die Maschinen hatten scharfe Waffen an Bord, wurden nach München beordert, um über dem voll besetzen Stadion zu kreisen. Die Luftüberwachung meldete, das unbekannte Flugzeug sei außer Kontrolle. Luftwaffenoffiziere vermuteten, es sei in den Tiefflug übergegangen, um der Radarkontrolle zu entgehen. Für den Abschuss verblieben nur wenige Augenblicke. Der Minister zögerte. Erst im allerletzten Moment kam die Entwarnung.
Der Versuch einer legislativen Aufarbeitung
Das Terroristenflugzeug erwies sich als ein verirrtes finnisches Zivilflugzeug, dessen Radaranlage an Bord zeitweise ausgefallen war. Es erbat nun Landeerlaubnis in München. Die Meldungen über den Diebstahl eines Flugzeuges in Stuttgart stellten sich als falsch heraus.
"Höchstens zwei Minuten später", so schreibt Georg Leber in seiner Autobiografie, "hätte dieser Vorgang, der sich jetzt wie eine Episode ausnimmt, einen anderen Verlauf genommen. Das finnische Passagierflugzeug war reichlich besetzt. Auch meine eigene Welt hätte drei Minuten später ganz anders ausgesehen." Dann wünscht sich Leber: "Es wäre gut, wenn der Vorfall einmal juristisch und politisch aufgearbeitet würde."
Das Luftsicherheitsgesetz, das am Mittwoch dem Innenausschuss des Bundestags vorliegt, ist der Versuch einer solchen legislativen Aufarbeitung. Der Ausschuss wird die Anhörung von Sachverständigen beschließen. Und dabei werden die Straf- und die Verfassungsrechtler dem CDU-Abgeordneten Bosbach sagen müssen, dass kein Gesetz, wie immer es heißen mag, den Abschuss, also die Tötung von Passagieren, für rechtmäßig erklären kann.
Natürlich ist das Recht nicht blind
Für "Klarheit" kann ein Gesetz allenfalls insoweit sorgen, als es sagt, wer für Anordnungen zuständig ist. Aber das wusste man, siehe München 1972, auch ohne Luftsicherheitsgesetz. Das Abschussgesetz macht das Undenkbare denkbar. Das Gefährliche an so einem Gesetz ist unter anderem, dass es so tut, als könne es für einen Abschussbefehl eine Ermächtigung geben, die dessen schauerliche Folgen rechtfertigt.
Es gibt, nach einer seit Jahrzehnten einhelligen Rechtsprechung, keine solche Rechtfertigung. Kein Gesetz kann einen Minister oder General dazu berufen, Schicksal zu spielen - indem er die einen Menschen opfert um damit, echt oder vermeintlich, andere zu retten. Natürlich ist das Recht nicht blind. Es weiß, das es tragische Situationen gibt - wo Leben geben Leben abgewogen wird.
Bis zur Reform des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs beriefen sich deshalb Ärzte, die sich zu einer Abtreibung entschlossen hatten, auf "übergesetzlichen Notstand". Die Lehrbücher sind voll von echten oder anschaulich konstruierten Fällen.
Gilt nicht der Satz vom kleineren Übel?
Im berühmten "Bergsteigerfall" sind beide Kletterer mit Sicherheit verloren, wenn nicht das Seil gekappt wird; jemand wirft dem einen Kletterer ein Messer zu, damit er das Seil durchschneiden kann, an dem unter ihm der mit abgestürzte und in jedem Fall verlorene andere Kletterer hängt. Wie entscheidet das Recht? Es segnet sein Handeln nicht. Es sieht nur von Strafe ab.
Wenn aber Hundert geopfert werden, auf dass Tausend gerettet werden - gilt dann nicht der Satz vom kleineren Übel? Nein, sagt das Recht, weil dieser Satz nur bei der Erhaltung von Sachwerten gelten kann; die Abwägung von Menschenleben sei ausnahmslos unzulässig. Das gilt auch dann, wenn wenige Menschenleben zur Erhaltung vieler geopfert werden und wenn die Geopferten ohnehin todgeweiht gewesen wären.
"Es kann fatal falsch sein, ein Flugzeug zum Absturz zu bringen, und es kann fatal falsch sein, es nicht zum Absturz zu bringen. Wenn etwas passiert, wird selbstverständlich zu prüfen sein, ob der Befehl rechtmäßig erteilt worden ist." So sagte der Abgeordnete Bosbach im Bundestag. Er täuscht sich. Rechtmäßig ist ein Abschussbefehl nie. Das Recht kann dem Minister, der den Befehl gibt, nicht Recht geben. Es kann ihn, wegen der Tragik der Umstände, nur straflos lassen.
Ein Wahnsinns-Risiko
Die Strafrechtler sprechen, wie gesagt, von übergesetzlichem Notstand. Die Praktiker des Luftverkehrs reden von "Idiotie". Hans Rudolf Wöhrl, der Chef der Deutschen BA, hielt im Gespräch mit der SZ "das Gesetz für einen gefährlichen und grotesken Ausdruck von Aktionismus".
Der Unternehmer, der selbst ausgebildeter Pilot ist, wies darauf hin, dass "Fälle, die zu Missverständnissen führen können, monatlich passieren". Er hält das Flugsicherheitsgesetz für ein Wahnsinns-Risiko und schildert warum:
"Nicht auszudenken, was geschähe, wenn ein großes Zivilflugzeug wegen eines technischen Defekts von einem General oder Minister als gefährliches Objekt eingestuft würde. Und dies nur, weil es sich aufgrund des Defekts zufälligerweise in der Nähe eines Kernkraftwerks oder einer wichtigen Regierungsstelle befindet."
"Schwachsinniger Befehl"
Und zum Schießbefehl meint Wöhrl in der Bordzeitschrift seiner Airline: " Man kann dann nur hoffen, dass die Luftwaffe gerade kein einsatzfähiges Flugzeug zur Verfügung hat oder der Pilot bewusst daneben schießt, weil er weiß, wie schwachsinnig so ein Befehl ist."
Wöhrl weist darauf hin, dass es in Deutschland aus die Todesstrafe nicht gibt - unter anderem deswegen, wie er meint, " weil die Gefahr des Justizirrtums auch nach einem monatelangen peniblen Verfahren besteht". Hier aber, so empört sich Wöhrl, soll in fünf Minuten über das Leben Hunderter von unschuldigen Menschen entschieden werden?
Der Pilot Wöhrl trifft sich in der Vehemenz seiner Kritik mit dem FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, der beim Lesen des Gesetzestextes konstatierte: "Die Bundesregierung muss ihren Verstand verloren haben." Sollen die Passagiere, wenn sie ein Flugzeug besteigen, so fragt Hirsch, "zukünftig ihr Leben der Einsichtsfähigkeit, der Nervenstärke und den prognostischen Fähigkeiten des jeweiligen Herrn Verteidigungsministers anvertrauen?"
1983 hat die Sowjetunion ein voll besetztes koreanisches Passagierflugzeug wegen Gefährung der nationalen Sicherheit abgeschossen. Alle 269 Passagiere starben. Der Westen sprach damals von einem Akt ungeheuerer Brutalität. Die Sowjetunion sprach von Spionage. Später stellte sich heraus, dass im Bordcomputer versehentlich falsche Koordinaten eingegeben worden waren. |
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/962/25937/ |
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 4:03 Titel: |
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Hi ihr lieben,
...sieht so aus, als wäre es nötig gewesen, dass sich dieses neue Gesetz erst einmal in den Köpfen absetzt und darüber nachgedacht wird, welche Folgen bei Anwendung solch einer "Abwendung einer unmittelbaren Gefahr", resultieren können.
Mir sträuben sich mittlerweile die Nackenhaare, wenn ich sehe, wie Politiker hinter verschlossenen Türen, Gesetze und Erlasse ausbrüten. Keiner weiß bescheid, alle machen mit.
Dabei finde ich vor allem den Ansatz von "Grumman Tiger" treffend: Ist das Demokratie?
Weit gefehlt! Vielmehr sind mittlerweile und meiner Meinung nach, ein Großteil unserer Politiker zu Lachfiguren verkommen. Realitätsfremd, unwissend in vielen Fachbereichen, konzeptlos und korrupt.
Wer sollte aber dieses Verhalten unserer Politiker verurteilen? Wir lassen es zu! Wir erlauben, dass sich unsere Politiker einstimmig und voller Freude selbst ihr Gehalt bestimmen. Wir akzeptieren, dass Politiker nach kürzester Zeit finanziell, ob Gehalt oder Rente, mehr als nur abgesichert sind. Wir erlauben, dass Politiker Nebeneinnahmen als Vorstandsmitglieder beziehen und die Interessen dieser Lobby, im Bundestag durchsetzen.
Hat jemand gegen dieses neue Gesetz Klage eingereicht? Nein, ist uns bis heute nicht bekannt. Da kann auch Herr Prof. Merkel weiter warten, bis ein Sack Reis in China umfällt.
Was denkt sich dieser Mann, wenn er sagt: Er wundert sich, dass die Öffentlichkeit diesbezüglich noch nicht reagiert hat? Er soll sich einfach mal unsere Öffentlichkeit ansehen: Ein Großteil ist Politikverdrossen, ein Teil ist an Politik nicht mehr interessiert, ein Teil weiß nicht mal, wie der Bundeskanzler von Deutschland mit Namen genannt wird und ein Teil unserer Bevölkerung kämpft um das soziale Überleben um nicht endgültig in die Armut zu geraten.
Deutschland hat zur Zeit so viele "Brandstellen", die bist heute nicht gelöscht wurden. Da wird sich kaum noch jemand über solch ein Gesetz Gedanken machen. Hauptsache: Ich sitze nicht in dem Flugzeug, was im Ernstfall abgeschossen werden soll.
Es fehlen uns die Robin Hood's in der Gesellschaft mit finanzieller Stärke und Mut! Nicht einmal ich bin in der Lage, eine Klage finanziell und über einige Jahre bis zum europäischen Gerichtshof durchzuziehen um solch ein Gesetz auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Ich gebe zu, es ist für mich mehr als deprimierend, obwohl ich mich selbst politisch sehr einsetze und auch Mitglied einer Partei bin und immer wieder erkenne, wie der Mensch es schafft, so naiv mit seinen Mitmenschen und seiner Umwelt umzugehen.
Ich sehe einen Erfolg lediglich darin, wenn sich viele zusammentun und versuchen, eine Änderung in unserem Staat herbeizuführen.
Es fragt sich nur, wer ist dazu noch bereit? Scheinbar nur noch so wenige, die kaum noch Gehör finden oder in unserer Gesellschaft auffallen. Dies bedeutet, dass sich viele Menschen mittlerweile ihrem (politischen und demokratischen) Schicksal ergeben haben und nur noch versuchen, ihr eigenes Leben einigermaßen im Griff zu haben.
Also, was soll's: Wird halt eine Verkehrsmaschine vom Himmel "geholt". Aber bitte nur dann, wenn ich nicht darin sitze oder die Gefahr besteht, dass Trümmerteile auf mein Eigentum (zum Beispiel Haus und Garten), fallen könnten.
Das ist unsere heutige Ignoranz und Desinteresse an unserer Gesellschaft. Das es andere Lösungswege und Pflichten gäbe, daran denkt keiner oder will einfach nicht daran denken. Ob Drittländer, Armut, Bildungschancen, usw. , was geht es mich an. Das jedoch aus diesen Problembereichen erst der Terrorismus wächst, wird einfach nicht erkannt.
Anstatt also die Ursache der Krankheit "Terrorismus" zu bekämpfen, werden lediglich Pillen verschrieben, um die Schmerzen zu lindern. Wie zum Beispiel die Möglichkeit, bei unmittelbarer Gefahr von Leib und Leben Dritter, ein Flugzeug mit militärischen Mitteln abzuschießen.
Noch hatten wir diesen Fall nicht in Deutschland und ich hoffe, dass dieser auch niemals eintreten wird. Terrorismus ist mit allen Mitteln zu bekämpfen, jedoch empfinde auch ich den Schritt, gesetzlich zu erlauben, Menschen für Mensch zu opfern, verfehlt. Hier sind weitaus anderen Lösungsansätze möglich, die jedoch dann ein hohes Maß an weltweiter und finanzieller Investitionen voraussetzt.
Aber ein Flugzeug mit einer Luft-Luft-Rakete vom Himmel abzuschießen, kostet nun mal "nur" 50.000 EUR und ist damit sehr preisgünstig, wenn diese überhaupt eingesetzt wird. Mit einer 20mm Bordkanone und 70 Cent pro Schuss, geht es noch preisgünstiger und man rassiert halt einfach dann mit dieser, eine Tragfläche ab. Vor allem, wenn damit dann der Regierungssitz von Gerhard Schröder und Umgebung, unversehrt bleibt.
Was ist also ein Menschenleben tatsächlich wert?
Grüße
Robin |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 8:06 Titel: |
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Hallo Robin,
Robin schrieb: |
Ich sehe einen Erfolg lediglich darin, wenn sich viele zusammentun und versuchen, eine Änderung in unserem Staat herbeizuführen.
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Das kannst Du "knicken", wie Hamburg gerade bewiesen hat mit seinen Landeskrankenhäusern. Nach "Gutsherren-Art" wird sich über ein Volksbegehren hinweggesetzt nach dem Motto: Wiederwahl erst in 3 Jahren, bis dahin hat das dumme Volk alles vergessen. Ich wollte hier jetzt aber kein politisches Faß aufmachen, sonst hätten wir schnell einen ganzen "Weinkeller" . Eine Sache war ganz besonders schön von Dir, den bringe ich gerne auf den Punkt: Wer Geld hat, hat Recht. Hier hilft eben nicht mehr die Prozesskostenhilfe. Allerdings muß ich auch dazusagen, dass man vor Gericht nicht Recht, sondern nur ein Urteil bekommt. Aber genug.
Axel, mein PS war wirklich absolut naiv gemeint. Ich kann ja auch als Fußgänger betroffen sein. Wenn ich gerade spazieren gehe, und ein Triebwerksteil von einer abgeschossenen Maschine mal gerade nichts anderes vor hat, außer mir auf den Kopf zu fallen. Wer sich anmaßt, so ein Gesetz zu erlassen (und dazu gehören ja immer mehrere Gremien - was die Sache eigentlich nur verschlimmert!), der hat doch bestimmt auch festgelegt, wo die "Gefahr" anfängt, und wo sie aufhört? Es soll ja auch Cessnas geben mit einer 200kg Bombe an Bord -> und dann reicht die Stadtreinigung eben nicht mehr aus. Wie sagte TOYOTA: "Nichts ist unmöglich..."
In nächster Zeit könnte es also sein, dass uns auch im Luftraum "Golf" eine Phantom "überholt" auf dem Weg zu einem Einsatz, ohne Vorwarnung versteht sich. Der nächste Schritt wäre, das die VFR-Karten der Bundesrepublik allesamt einen roten Rand erhalten mit einem "ED.."-Eindruck, ihr werdet sehen, das Gesamtbild der Karten wird dadurch wesentlich ruhiger werden, nicht mehr so viele kleine ED..-Felder!
Spannend auch die Frage im Ernstfall, wenn die Phantom das Flugzeug bittet, doch bezüglich des geplanten Abschusses mehr rechts auf die grüne Wiese zuzufliegen... ach, wenn das alles nicht so traurig wäre
Auch wenn ich jetzt ketzerisch werde: aber von der Todesstrafe sind wir hier doch nicht mehr weit weg, oder? Willkommen im Mittelalter! Ach nein, da gab's ja noch keine Flugzeuge...
Rick
PS.: Weiß denn zufällig jemand, wo ich diesen orig. Gesetzestext finde? Ich würde mir den gerne mal genau durchlesen, ohne gleich eine Luftfahrtverordnung kaufen zu müssen. Steht der irgendwo im Internet drin? Für'n Tipp wäre ich echt dankbar. Thomas, der ATC'ler, weiß doch immer Rat - oder Thomas? |
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gandalf
Hier seit: 23.07.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 9:39 Titel: |
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Das Gesetz gibt es hier. Habe aber auch nur einen Entwurf gefunden.
Und hier einen Text von Prof. Merkel warum ein Staat ein solches Gesetz nicht erlassen darf.
Ich mache mir schon lange keine Gedanken mehr über unsere Politik und unsere Gesetzgebung. Bekomme da immer mehr Magenschmerzen. |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 9:48 Titel: |
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Nichts gegen dieses Forum: Aber wollen wir die Diskussion nicht im AOPA-Forum fortsetzen? Das ist die einzige Plattform, von der ich bisher den Eindruck hatte, dass sie auch über den Rand der Luftfahrtbegeisterten hinaus, gelesen und beachtet wird. Und darum sollte es uns doch gehen, oder? |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 9:53 Titel: Ausnahmen ... bestätigen die Regel? |
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Hallo "gandalf",
willkommen bei EDDH - und im Club der Gefrusteten .
gandalf schrieb: |
Ich mache mir schon lange keine Gedanken mehr über unsere Politik und unsere Gesetzgebung. Bekomme da immer mehr Magenschmerzen.
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Ja, geht vielen so. Ich will mich ja auch gar nicht beschweren, weil ich schon lange nicht mehr wähle - für mich ist eben nichts dabei.
Mich würde nur an dem Gesetz interessieren, ob es auch hier "Ausnahmeregelungen" gibt. Zum Beispiel, dass Flugzeuge der Bundeswehr-Flugbereitschaft von dieser Regelung ausgenommen sind, weil da ja die Politiker selbst drin sitzen... Außerdem... wie sieht denn das aus, wenn sich Bundeswehrflugzeuge gegenseitig herunterholen...
Gruß von Rick |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 23 Jul 2004, 14:10 Titel: Klage statt Diskussion? |
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Hallo "chs",
.chs schrieb: |
Die Idee mit der AOPA ist gut. Sie sollte um den DAeC bzw. die Landesverbände des DAeC erweitert werden!
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... aber bringen tut es nichts. Ist ein Gesetz erstmal verabschiedet und rechtskräftig... - na, wenn schon Volksbegehren einfach ignoriert werden .
Ich habe mir gerade das neue Gesetz einmal durchgelesen. Die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist davon nicht ausgenommen - bleibt also abzuwarten, wann so ein Airbus der Flugbereitschaft betroffen sein wird. Erst dann werden die Verantwortlichen aufwachen. Das ist nun mal so, wenn man erst einmal selber davon betroffen ist. Als Herr Schäuble das erste Mal Sylt im Rollstuhl besucht hat, hat er sich über die schlechten Wege beschwert. Vorher war ihm das wohl gar nicht aufgefallen...
Gruß von
Rick |
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