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sehnixfix eddh.de User
Hier seit: 08.02.2005 Beiträge: 6 Ort: Bayern
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Verfasst am: Di, 08 Feb 2005, 3:22 Titel: Gewerblich oder nicht ? |
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Ich bin in einem Unternehmen angestellt und oft geschäftlich unterwegs.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Selbstkosten eines Fluges meinem Unternehmen in Form der Reisekostenabrechnung geltend machen kann oder stuft dies automatisch den Flug in gewerblich mit gewinnerzielungsabsicht ein?
Meine Lizenz = PPL-A. |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Di, 08 Feb 2005, 18:22 Titel: |
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Deine Frage ist leicht zu beantworten:
Fliegst Du gewerblich? Hast Du Deine Passagierfliegerei als Gewerbe angemeldet? Machst Du Werbung für Deine Flüge?
Wenn ja, dann brauchst Du eine Genehmigung Deiner Landesluftfahrtbehörde
Wenn nein: fliegst Du gegen Entgelt (Vergiss den Begriff 'Selbstkosten', den gibt es seit geraumer Zeit im Luftrecht nicht mehr!)
Wenn ja: Hat das von Dir eingesetzte Flugzeug mehr als 4 Plätze (Eintragung in den Papieren)?
Wenn ja, dann brauchst Du eine Genehmigung Deiner Landesluftfahrtbehörde
Wenn nein: (kein Entgelt, Lfz. mit max. 4 Plätzen) brauchst Du keien Genehmigung Deiner Luftfahrtbehörde und kein CPL etc.
Ausserdem wurde das Thema hier schon einmal behandelt:
http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?t=168&highlight=
Weiter viel Spass! |
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sehnixfix eddh.de User
Hier seit: 08.02.2005 Beiträge: 6 Ort: Bayern
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Verfasst am: Di, 08 Feb 2005, 20:07 Titel: |
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vielen Dank, das war mir schon Bewußt.
Die eigentliche Frage die sich für mich in diesem Zusammenhang stellte, daß ich entgeltlich für ein Gewerbetreibenden tätig bin.
Somit meinte ich, daß der Flug evt. gewerblichen Charakter haben könnte.
Wie ich aber aus den Beiträgen entnehmen kann, ist wohl die Gewerblichkeit ausschließlich auf das eigene Gewerbe zu beschränken.
Oder?! |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mi, 09 Feb 2005, 14:22 Titel: |
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Du fliegst doch nicht mit Gewinnerzielungsabsicht mittels des Fliegens. Du charterst ein Flugzeug beim Verein oder Vercharterer, wie jeder andere Privatpilot auch, und das kostet.
Diese Kosten sind nichts anderes, als Reisekosten, und die lässt Du Dir erstatten, soweit Dein Arbeitgeber mitzieht. Ob da nun für den Arbeitgeber ein Firmengewinn rausspringt, wegen schnellerer Auftragsbearbeitung, - betreuung oder -aquirierung hat mit der Fliegerei deswegen nichts zu tun.
Also kann es auch nicht gewerblich angesehen werden, es sind einfache Kosten, die für ein Transportmittel anfallen. Im Zweifel solltest Du Dich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, bzw. über die Lohnstelle der Firma abklären, wie man es handhaben kann.
Es ist ja nicht anders, als ob die Firma irgendwo ein Flugzeug chartert, und Du geflogen würdest. Letztlich bezahlt die Firma die Flugkosten - so sollte es zumindest sein. Du wirst ja nicht für das Fliegen bezahlt, sondern für die Arbeit zugunsten der Firma.
Gruß Andreas |
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