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weroderwas
Hier seit: 08.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr, 08 Apr 2005, 23:36 Titel: Rechte der Lizenz wahrnehmen: Wie ist das gemeint? |
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Was ist eigentlich in der LuftPersV damit gemeint, dass man die Rechte, die sich aus der Lizenz ergeben, nur wahrnehmen darf, wenn man als Mose-Pilot (TMG) z.B. 12 Stunden in 24 Monaten, Überprüfungsflug mit Lehrer, Medical etc. nachweisen kann?
Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, was dann? Hat man dann eine Lizenz oder nicht?
Was ist, wenn z.B. in den vergangenen 24 Monaten nur 1 Stunde geflogen wurde. Wenn man die Rechte nicht wahrnehmen darf, wie soll man dann noch auf die fehlenden 11 Stunden kommen? Fliegen darf man ja anscheinend nicht mehr. Oder? Muss man wieder von vorne anfangen? |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Sa, 09 Apr 2005, 8:55 Titel: Re: Rechte der Lizenz wahrnehmen: Wie ist das gemeint? |
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weroderwas schrieb: | Was ist eigentlich in der LuftPersV damit gemeint, dass man die Rechte, die sich aus der Lizenz ergeben, nur wahrnehmen darf, wenn man als Mose-Pilot (TMG) z.B. 12 Stunden in 24 Monaten, Überprüfungsflug mit Lehrer, Medical etc. nachweisen kann?
Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, was dann? Hat man dann eine Lizenz oder nicht?
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Wenn Du schon die LuftPersV zitierst, warum hast Du dann die Antwort nicht gefunden, die im selben Absatz (§41 Abs. 3) steht?
Du darfst die Rechte der Berechtigung nicht wahrnehmen. Lizenz kann Dir keiner nehmen!
Bedeutet, Du hast nur eine gültige Berechtigung, wenn die Forderungne der fortlaufenden Flugerfahrung erfüllt sind.
Zitat: |
Was ist, wenn z.B. in den vergangenen 24 Monaten nur 1 Stunde geflogen wurde. Wenn man die Rechte nicht wahrnehmen darf, wie soll man dann noch auf die fehlenden 11 Stunden kommen? Fliegen darf man ja anscheinend nicht mehr. Oder? Muss man wieder von vorne anfangen? |
entweder man fliegt die Zeit mit Fluglehrer/Flugauftrag ab oder man unterzieht sich einer Befähigungsüberprüfung mit anerkanntem Prüfer.
Grüsse
Andreas |
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weroderwas
Hier seit: 08.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: Sa, 09 Apr 2005, 11:19 Titel: Re: Rechte der Lizenz wahrnehmen: Wie ist das gemeint? |
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metal schrieb: | Wenn Du schon die LuftPersV zitierst, warum hast Du dann die Antwort nicht gefunden, die im selben Absatz (§41 Abs. 3) steht?
Entweder man fliegt die Zeit mit Fluglehrer/Flugauftrag ab oder man unterzieht sich einer Befähigungsüberprüfung mit anerkanntem Prüfer. Grüsse
Andreas |
Danke für die Info, Andreas. Das mit der Befähigungsüberprüfung habe ich zwar gelesen, aber dass man die Zeit mit Fluglehrer/-Auftrag abfliegen kann, wusste ich noch nicht. Ich habe das auch nicht für TMG in der LuftPersV so gefunden. Da steht m.E. nur was von der Befähigungsüberprüfung.
Aber umso besser. Ich finde, dass die Flüge mit meinen erfahrenen Fluglehrern eher der Sicherheit dienen und mir außerdem wesentlich sympathischer sind als ein einmaliger Flug mit einem mir unbekannten Prüfer. |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Sa, 09 Apr 2005, 16:41 Titel: Re: Rechte der Lizenz wahrnehmen: Wie ist das gemeint? |
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weroderwas schrieb: |
Danke für die Info, Andreas. Das mit der Befähigungsüberprüfung habe ich zwar gelesen, aber dass man die Zeit mit Fluglehrer/-Auftrag abfliegen kann, wusste ich noch nicht. Ich habe das auch nicht für TMG in der LuftPersV so gefunden. |
Das steht auch nicht da, ist aber die logische Konsequenz. Wenn man die Rechte einer Berechtigung nicht mehr ausüben darf, nimmt man sich eben einen Fluglehrer zur Hand. Einfach und naheliegend. Wenn man LuftPersV §124 auslegt, braucht man nicht mal (alleine) mit Flugauftrag zu fliegen, auch wenn einem die PIC Stunden fehlen...
Grüsse
Andreas |
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