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AJ eddh.de User
Hier seit: 21.05.2004 Beiträge: 6 Ort: Mannheim
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Verfasst am: So, 01 Okt 2006, 13:52 Titel: Fliegerkauf im Ausland? |
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Hallo eddh-Forum
Wir (2er-Haltergemeinschaft) wollen uns einen Schweizer Flieger kaufen - alt aber schön...Wer hat Erfahrung, was die Umschreibung beim LBA in eine D-Registrierung kostet? Ausserdem: Wird Einfuhrzoll fällig? Mehrwertsteuer? Sonstiges?
Danke vorab für alle guten Tipps!
AJ |
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d_mnox eddh.de User
Hier seit: 09.12.2004 Beiträge: 35
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Verfasst am: Mo, 02 Okt 2006, 9:24 Titel: |
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Hallo AJ,
die "Umschreibung" auf D-reg ist abhaengig vom Typ und der Ausstattung. Wenn z.B. ein Flugzeugtyp mit bestimmter Ausstattung (z.B. Propeller) noch nie in D zugelassen war, heisst das eine entsprechende Zulassungserweiterung, die allerdings (meines Wissens) nur der Hersteller/Impoteur machen kann. Wird dann richtig teuer...
Mein Tip: such Dir einen Eidgenossen, der als Halter auftritt und lass die schweizer Zulassung. Dank JFCL ist die Flugscheinfrage ja kein Problem mehr. Fuer das Geld, das Du dadurch sparst, kannst Du viel AVGAS kaufen...
Wenn Du noch keinen JFCL hast, mach ihn gleich in der Schweiz....
(von wegen ZUEP usw. (www.jar-contra.de)
Gruss
Juergen |
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AJ eddh.de User
Hier seit: 21.05.2004 Beiträge: 6 Ort: Mannheim
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Verfasst am: Di, 03 Okt 2006, 13:40 Titel: |
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Hallo Jürgen
Danke schonmal für die Info. Der Flieger, der uns interessiert, ist eine "stinknormale" Piper PA-28. Nix ungewöhnliches also. Das Problem mit der Schweizer Zulassung ist doch folgendes: Soweit mich meine Erinnerung an "Air Law" nicht täuscht, kann man auch als Inhaber einer in D ausgestellten JAR-FCL-Lizenz, mit einem ausländischen Flugzeug ohne Weiteres nur in diesem und im Heimatland fliegen. Um in "Drittländern" zu fliegen müsste man (theoretisch) die jeweilige Luftfahrtbehörde fragen.
Oder ist das Quatsch?!?
Gruß AJ |
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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Mi, 04 Okt 2006, 9:17 Titel: |
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Hallo AJ,
ich hatte mich auch mal mit dem Gedanken getragen einen Flieger aus der Schweiz zu kaufen. Wenn das Flugzeug noch nicht in der EU versteuert worden ist, z.B. durch einen der früheren Vorbesitzer, wird dafür dann auch noch MWST fällig. Eine Einfuhrsteuer gibt es für flugzeuge bis 2t MTOW meines Wissens nicht mehr.
viele Grüße
Max |
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Sierra-Delta
Hier seit: 06.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa, 21 Okt 2006, 12:27 Titel: Flieger aus CH |
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Versuche es doch mal beim "Fliegerverein München". Die haben kürzlich eine C 172 und früher schon mal eine Mooney aus der Schweiz geholt und in D zugelassen.
Ansprechpartner ist Hans Forsbach (netter Typ)
Näheres wie Kontaktdaten usw. auf
www.lufthans.net
bin mir sicher, dass Hans Dir gerne ein paar kollegiale Tips gibt wenn Du ihn anrufst.
viel Erfolg
M. |
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Torsten eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 24.06.2003 Beiträge: 56 Ort: EDDS
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Verfasst am: So, 22 Okt 2006, 20:48 Titel: |
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AJ schrieb: | [...] Das Problem mit der Schweizer Zulassung ist doch folgendes: Soweit mich meine Erinnerung an "Air Law" nicht täuscht, kann man auch als Inhaber einer in D ausgestellten JAR-FCL-Lizenz, mit einem ausländischen Flugzeug ohne Weiteres nur in diesem und im Heimatland fliegen. Um in "Drittländern" zu fliegen müsste man (theoretisch) die jeweilige Luftfahrtbehörde fragen.
| Dürfte sich, was das "fliegen" angeht, seit JAR-FCL erledigt haben. Bzgl. der halterrechtlichen Regelungen weiss ich es nicht.
LG, Torsten |
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Torsten eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 24.06.2003 Beiträge: 56 Ort: EDDS
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Verfasst am: So, 22 Okt 2006, 20:54 Titel: |
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Max schrieb: | Eine Einfuhrsteuer gibt es für flugzeuge bis 2t MTOW meines Wissens nicht mehr. | Kann ich mir nicht vorstellen. Der Zoll will für alles was eingeführt wird, Einfuhrumsatzsteuer. Entspricht 16%, innerhalb Dtl. auch als Mehrwertsteuer bekannt. Es sei denn man ist MWSt.-befreit, wobei ich nicht weiss wie man als Selbstständiger da bei Auslandskäufen behandelt wird.
Falls das in dem Fall doch geht, bitte ich um konkrete Info. Wäre dann durchaus interessant eine N-reg.-Maschine zu importieren...
LG, Torsten |
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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Mo, 23 Okt 2006, 8:56 Titel: |
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Hallo Torsten,
MWST muß immer sein. Was ich meinte - bis vor ein paar Jahren mußte auch für 'Kleinflugzeuge' bis 2t MTOW zusätzlich ein Zoll von 7% oder so bezahlt werden. Und der ist nun seit einiger Zeit nicht mehr fällig.
Das EU Steuerrecht hat allerdings auch ein paar Löcher um die MWST zu umgehen oder zu mindern. Wenn du z.B. ein Flugzeug aus USA holst, kannst du es über Dänemark importieren. In Dänemark gilt nachwievor 0% MWST auf Flugzeuge und Flugzeugteile. Du bekommst eine ganz normale Steuerbescheinigung, dass der Flieger in einem Mitgliedsstaat korrekt versteuert worden ist und mußt dann in D keine MWST mehr entrichten.
Es gibt einige Unternehmen in Dänemark, die sich darauf spezialisiert haben dir beim Formulare ausfüllen und beim Handling zu helfen.
Wie z.b. http://www.aerocenter.dk/services.html
Max |
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AJ eddh.de User
Hier seit: 21.05.2004 Beiträge: 6 Ort: Mannheim
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Verfasst am: Mi, 25 Okt 2006, 20:15 Titel: |
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Hallo Leute!!
Sorry, dass ich für länger stumm war - zuviel zu tun... ;-)) und natürlich Danke für die weiteren Tipps.
Ich bin inzwischen auch etwas weiter gekommen: Bei Einfuhr aus der Schweiz werden de facto 16% fällig. Ist im Grunde eine MWSt., heisst dann aber Einfuhrumsatzsteuer. Zoll wird tatsächlich nicht (mehr) erhoben. Diese Aussagen habe ich vom Zoll direkt bekommen - also zuverlässig.
Sierra-Delta: Hans vom Fliegerverein München habe ich noch nicht kontaktiert, werde ich aber garantiert machen - Danke für den Tipp.
Noch eine Frage an Max: Gilt das mit Dänemark auch für Flugzeuge, die nicht aus den USA, sondern aus der Schweiz nach Dänemark importiert wurden?
Gruss an alle EDDH'ler!!
AJ |
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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Do, 26 Okt 2006, 2:40 Titel: |
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Hallo AJ,
grundsätzlich wird ja MWST auf alles fällig was von außerhalb in die EU importiert wird. D.h. also auch auf Dinge die aus der Schweiz kommen. Ich denke mal, du müßtest tatsächlich mit dem Flieger aus der Schweiz nach Dänemark fliegen, denn dort 'versteuern' und dann denn Steuerbescheid bei der Zulassung in D vorlegen.
Ruf doch einfach mal bei Aerocenter an. Ich hatte damals kontakt zu Captain Nielsen. Der war recht hilfsbereit.
Max |
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