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Marcel eddh.de User
Hier seit: 03.04.2003 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di, 03 Jun 2003, 22:11 Titel: Erneuerung PPL-C nach JAR - Wer kennt sich aus? |
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Hallo zusammen,
ich bin Inhaber eines gültigen PPL-A und -B; vor längerer Zeit ( >5 Jahre) ist mein PPL-C mit Beschränkung auf die Flugplatzumgebung ("Platzadler") abgelaufen.
Nach altem Recht hätte ich Teile der Theorieprüfung, den 50km-Überlandflug sowie eine praktische Prüfung absolvieren müssen.
Nach JAR müssen nur noch 24 Starts innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen werden, um die Lizenz zu erneuern.
Würde das eurer Meinung nach bedeuten, das ich mir neben den Prüfungen auch den Überlandflug gespart habe?
Vielen Dank,
Marcel |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa, 07 Jun 2003, 7:36 Titel: |
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Du kannst sofort ein Segelflugschein bekommen, ohne irgendwelche Nachweise, und bekommst die Startarten eingetragen, den du schon vorher hattest, zuzüglich Startart "Selbststart" (wegen Klapptriebler). Du muss dann selbst dafür sorgen, dass vor Flugantritt, du den notwendige 25 Starts in 24 Monaten, davon mind. je 5 in den eingetragenen Startart, hast... fehlende Starts mit, oder unter Aufsicht, eines Fluglehrers durchführen.... Nachweise im Flugbuch mit Unterschrift des Fluglehrers...
Theorieprüfung, Prüfungsflug, Streckenflug nicht erforderlich *grübel*
Also, jeden Tag rückwärts zählen, ob 25 Starts vorhanden sind... theoretisch klar, aber praktisch??
Nachzulesen: § 41 LuftPersV, NfL II 37/03
keep flying,
Skytanzen |
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Marcel eddh.de User
Hier seit: 03.04.2003 Beiträge: 17
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Verfasst am: Sa, 07 Jun 2003, 19:04 Titel: |
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vielen dank für die info.
meines erachtens wäre der knackpunkt der fehlende streckenflug gewesen, da ich "früher" lediglich den ppl-c mit beschränkung auf die flugplatzumgebung hatte (da kein streckenflug absolviert).
aber das klingt ja nun prima.
marcel |
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