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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 08 Jul 2003, 21:17 Titel: |
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Hi Andi!
Leider: Keine gültige Lizenz in der Hand - kein legales Fliegen als PIC...!
Jedenfalls hab' ich's so von der Behörde in Hamburg erfahren, als ich mal rein interessehalber gefragt habe. Ich lass meine Lizenz dort immer 'live / on the fly' verlängern, d.h., ich tauche da auf, füll' die Belege aus, geh' in der Behördenkantine 'n Kaffee trinken, und wenn ich nach 'ner Viertelstunde wieder runter komme, krieg ich das neue Beiblatt in die Hand gedrückt!
Klar, kann man das nur, wenn man die Möglichkeit dazu hat, bei den allermeisten wird wohl der Postweg die einzige Möglichkeit sein.
Ich drück' dir die Daumen, dass du deine Lizenz jetzt schnellstmöglich bekommst!!
Viele Grüße
Sigi |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 09 Jul 2003, 9:53 Titel: |
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Hallo Ihr 2,
1. Ich kann Sigi nur bestätigen:
Wenn Dein Schein abgelaufen ist und Du den neuen noch nicht hast, bist Du defakto ohne gültige Luftfahrererlaubnis, also ähnlich dem Führerschein. Und da ist ja bekanntermaßen das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch nicht erlaubt.
Also Hände weg von solchen Überlegungen...
2. Der Vorgang der Verlängerungsprozedur hat zunächst einmal nichts mit der Tatsache, daß Du z.Zt. keine gültige Erlaubnis hast, zu tun.
Aber:
Mein Tip für die Zukunft:
Verlängere Deine Lizenz nicht auf den "letzten Drücker" sondern, schon früher. Du kannst, ohne das sich das Ablaufdatum auf Deinem Schein ändert, ähnlich wie bei der Tauglichkeitsuntersuchung, bis zu 45 Tagen vor Ablauf des Scheins verlängern.
Dadurch kannst Du, solange die Verlängerung läuft, noch auf dem alten Schein, der dann noch gültig ist, weiterfliegen und mußt keine Zwangspausen machen...
Gewußt wie...  |
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andi eddh.de User
Hier seit: 16.10.2002 Beiträge: 21 Ort: EDTX / EDTY
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Verfasst am: Do, 10 Jul 2003, 11:58 Titel: |
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hmm nur zur Info...hab grad beim RP angerufen...
BEARBEITUNGSZEIT liegt derzeit bei: 6-7 Wochen!!!
cu
Andi |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Do, 10 Jul 2003, 13:34 Titel: Neuer Schein! |
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...hallo zusammmen,
past zwar nicht ganz zum thema "verlängerung", aber dennoch: ich habe heute meinen neu bestandenen "normalen" nicht JAR FCL PPLA ausgehändigt bekommen. (vor dem 1.5. begonnene ausbildung).
interessant ist: er sieht anders aus als der bisherige PPL (früher: faltblat mit orangenem balken und einlegeblatt mit foto des inhabers). der neue sieht aus wie auch das neue JAR medical, klein und weiss, zusammengefaltet passt er easy in die hemdtasche oder ins flugbuch. ok.
wirklich erstaunt war ich über die gültigkeitsdauer: austellungsdatum 4.7.2003, gültig bis 5.6.2008!!
is das teil jetzt tatsächlich doch 5 jahre gültig. staun!
hab auch noch nen link dazu gefunden:
http://www.ffg-peine.de/content/jarppla.htm _________________ http://www.flyportugal.net |
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andi eddh.de User
Hier seit: 16.10.2002 Beiträge: 21 Ort: EDTX / EDTY
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Verfasst am: Di, 29 Jul 2003, 19:33 Titel: |
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so...gestern sinds nun genau 5 Wochen in denen ich auf meinen neuen Flugschein warte...ich finde das ne ziemliche frechheit...aber so wie ich das im Aerokurier heute gelesen habe, ergings mehreren so...
Glücklicherweise flieg ich nicht beruflich...5 wöchiger Ausfall wäre ja ziemlich derb.
Leider haben sich jetzt schon diverse Bekannte gesammelt, die einen Rundflug bei mir machen möchten, die ich seither immer vertrösten musste...aber irgendwann seh ichs dann auch nicht mehr ein. Ich werde da morgen mal anrufen, und freundlich anfragen, wies meinem flugschein so geht :-)
obs was bringt sieht man dann
Gruß,
Andi |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 18 Aug 2003, 11:11 Titel: |
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Hallo zusammen,
mal einen kleinen Nachtrag zur derzeitigen Scheinverlängerungs-Tortur, die in manchen Gebieten unserer Republik immer noch nicht besser geworden ist...
Beim Luftamt Nordbayern haben sich dagegen die Wartezeiten mittlerweile wieder beim normalen Zeitraum von 1-2 Wochen (je nach Saison) eingependelt.
Die nette Dame (da alleine) hat mit Sonderschichten auch am Wochenende und vielen Überstunden, den Wust der Neuerungen und den Berg der Arbeit soweit aufgearbeitet und in den Griff gekriegt, so daß nun wieder mehr Zeit für die wirklichen Problemfälle bleibt...
Obwohl man ja sagen könnte, daß hinsichtlich JAR-FCL jeder Fall ein "Problemchen" für sich darstellt.
Da kann man nur sagen: Danke für das Engagement im Sinne der Kundschaft!  |
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andi eddh.de User
Hier seit: 16.10.2002 Beiträge: 21 Ort: EDTX / EDTY
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Verfasst am: Di, 09 Sep 2003, 19:28 Titel: |
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jojo....nun warte ich schon knapp 11 Wochen wenn ich mich nich verzählt hab *loool*...naja noch habe ich ja diese "provisorische" Verlängerung, aber selbst die läuft am 01.10.03 aus :-) naja ich bin mal gespannt *g*
cu
Andi |
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crossflight eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 53 Ort: Heppenheim/Bergstraße
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Verfasst am: Do, 18 Sep 2003, 21:40 Titel: JAR-FCL 1/2 |
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Hallo Leute,
wer weiß denn, wie man nachweist, dass man sich mit
den JAR-FCL1/2 und JAR-OPS1/3 vertraut gemacht
hat?
Um schnelle Rückmeldung wird gebeten!
Grüße von der Bergstraße! _________________ Visit: www.eckehardguenther.de |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 18 Sep 2003, 21:53 Titel: |
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Hallo crossflight,
was das denn für ne Frage?????????
Sag bloß, Du must diese "Erklärung" bei Deiner Behörde mit dem Verlängerungsantrag abgeben?
Denen würde ich solange was husten, solange "die" selber noch nicht wissen wo´s lang geht.
Im Bereich Nordbayern, wurde die Übergangsfrist, in der man noch nach alter Regelung verlängern kann, bis z.Zt. 30.10.03 verlangert.
Mal sehen, wie oft das noch passiert...  |
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crossflight eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 53 Ort: Heppenheim/Bergstraße
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Verfasst am: Do, 18 Sep 2003, 22:21 Titel: Scheinverlängerung |
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Hallo ATCler,
beim RP Darmstadt steht:
"Ich beantrage die Erteilung einer Lizenz nach JAR-FCL 1/2 (deutsch) und erkläre, dass ich mich mit für mich zutreffenden Bestimmungen von JAR-FCL 1/2 (deutsch) und JAR-OPS 1/3 (deutsch) vertraut gemacht habe. Die Nachweise sind beigefügt."
So - nun welche Nachweise? Lesen kann ich!
Grüße _________________ Visit: www.eckehardguenther.de |
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