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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Mo, 22 Sep 2003, 16:03 Titel: Verwirrung komplett |
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Moin liebe Fliegergemeinde!
Aaaaaallsoo.... Es ist sicher zum X-ten Mal, aber ich stelle wieder eine Frage im Hinblick auf die neuen JAR Bestimmungen. Es geht um folgendes:
Ich habe im Juni diesen Jahres meine Ausbildung zum PPLA abgeschlossen, die im Januar, also
noch vor Umstellung auf JAR begonnen hat. Demnach habe ich
Eine PPLA nach "altem" Recht, nach den ICAO Richtlinien
1. Ich möchte nun die Berechtigung zum Führen von Reisemotorseglern erwerben. Welche Kriterien
habe ich als Inhaber der "alten" PPLA hierfür nun wohl zu erfüllen?
2. Würde sich etwas an den Kriterien zum Erwerb der Berechtigung zum Führen von Reisemotorseglern ändern, wenn ich meine "alte" PPLA Lizenz zuvor durch den Erwerb der CVFR Berechtigung in eine "neue" JAR Lizenz umwandle?
Ich komme darauf, weil am Wochenende in dem Segelflugverein dessen Mitglied ich seit einigen Jahren bin, (mit nicht abgeschlossener Segelfluglizenz) und der praktischerweise auch über 2 Motorsegler verfügt, keine erschöpfende Auskunft bekommen konnte.
Hat jemand eine Idee? Ist es wirklich so, wie ein Fluglehrer meinte, dass man als MOTORFLIEGER (PPLA) jetzt nach der JAR Einführung erst einmal einen Segelflug PPL machen muss, damit man dann die Klassenberechtigung Reisemotorsegler erwerben kann? (Den bisherigen PPLB gibt es ja nicht mehr.) In meinem Fall hiesse dies obwohl ich auf einer KATANA gelernt habe (PPLA), muss ich für die (fast) baugleiche DIMONA (Motorsegler) erst eine Segelfluglizenz erwerben? Hä?????
Das kann doch nicht sein! Macht jedenfalls aus meiner Sicht keinen Sinn!!
Vom LBA habe ich dazu leider (noch) keine Antwort bekommen. _________________ http://www.flyportugal.net |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Mi, 24 Sep 2003, 11:46 Titel: tja... |
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... über 40 Aufrufe und keine Antwort. Es scheint, dass ich nicht der einzige bin, der mit den neuen Bestimmungen nicht klar kommt. Hoff ich halt aufs LBA...
(lach tot)
 _________________ http://www.flyportugal.net |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Mi, 24 Sep 2003, 22:30 Titel: |
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Zitat: | Es scheint, dass ich nicht der einzige bin, der mit den neuen Bestimmungen nicht klar kommt. |
Nein, ich denke eher das Gegenteil. Ich jedenfalls kann Dir beim besten Willen nicht weiterhelfen. Leider. Deshalb hab ich Dir auch keine Ich-vermute-mal-Antwort aufgedrängt. Vielleicht findet sich ja noch jemand mit Ahnung. |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Fr, 10 Okt 2003, 13:59 Titel: |
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Da Du als Inhaber eines PPL nach altem Recht meiner Meinung nach automatisch auch den nationalen PPL besitzt, ist §3a LuftPersV anwendbar (§3 bezieht sich normalerweise nur auf den nationalen PPL). Das heißt Du mußt 5Stunden Einweisung fliegen, mit mindestens 10 Starts und Ldg. 5Ldg mit abgestelltem Motor. 10 Starts und Ldg solo , davon 5 mit abgestelltem Motor.
Anschliessend einen Prüfungsflug mit dem Prüfer.
Viel Spaß beim "Ratteln"! |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Fr, 17 Okt 2003, 15:43 Titel: |
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Holger Dell schrieb: |
Da Du als Inhaber eines PPL nach altem Recht meiner Meinung nach automatisch auch den nationalen PPL besitzt, ist §3a LuftPersV anwendbar (§3 bezieht sich normalerweise nur auf den nationalen PPL). Das heißt Du mußt 5Stunden Einweisung fliegen, mit mindestens 10 Starts und Ldg. 5Ldg mit abgestelltem Motor. 10 Starts und Ldg solo , davon 5 mit abgestelltem Motor.
Anschliessend einen Prüfungsflug mit dem Prüfer.
Viel Spaß beim "Ratteln"!
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danke dir! werde mal beim verein nachfragen,
gruß, Frank _________________ http://www.flyportugal.net |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Mo, 20 Okt 2003, 6:28 Titel: |
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dein Lizenz ist ein ICAO-PPL und kein PPL-N, damit gilt § 3a LuftPersV NICHT!
Du kannst aber eine Klassenberechtigung für TMG nach JAR-FCL machen (sorry, §§ nicht zur Hand). Du muss aber keine Segelflugschein erwerben, dass gilt nur für Fussgängerschulung.
Skytanz |
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