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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 05 Apr 2004, 20:29 Titel: Verantwortlichkeit bei Start- und Landemeldungen |
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Hallo Gemeinde,
vielleicht hat es sich ja schon rumgesprochen, aber für alle diejenigen, die die folgenden NfL´s noch nicht "zwischen den Zeilen gelesen" haben, hier eine kurze Zusammenfassung:
Die beiden NfL I-13/04 und I-14/04 beschäftigen sich mit der Meldepflicht des Luftfahrzeugführers für Start- und Landemeldungen bei Flügen nach VFR, sofern ein Flugplan aufgegeben wurde bzw. für Flüge nach IFR (bzw. Z- oder Y-Flüge).
Wichtig dabei sind folgende Sachverhalte:
1. Es besteht keine Meldepflicht wenn,
von Internationalen deutschen Flughäfen aus gestartet oder auf diesen gelandet wird.
2. Es besteht Meldepflicht für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln (I oder Y oder Z) von und zu unkontrollierten Plätzen (Luftraum F).
Wie man hier sieht, sind alle anderen kontrollierten Plätze mit Luftraum D bzw. D(HX) Kontrollzone, nicht in den o.g. Ausführungen enthalten!!
Dadurch ergibt sich die neue Verfahrensweise, dass Piloten auch auf solchen Plätzen, obwohl kontrolliert, im Gegensatz zu früher, eine Start- bzw. Landemeldung abgeben müssen!
Dies ist wie folgt geregelt:
Die tatsächliche Start- / Landezeit ist unverzüglich nach dem Start dem zuständigen AIS-C zu übermitteln:
- durch den Luftfahrzeugführer
- oder durch einen vom Luftfahrzeugführer Beauftragten!
Sie kann auch mittels Sprechfunk an die nächste Flugverkehrskontrollstelle (Radar) oder wenn diese nicht erreichbar ist, an den Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an AIS-C übermittelt werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus:
1. Der Pilot ist auch an kontrollierten Flugplätzen für das Absetzen der entsprechenden Meldungen verantwortlich!
2. An kontrollierten Flugplätzen (z.B. Hof, Augsburg, etc.), die nicht in die o.g. Rubriken fallen, ist der Flugplan nicht mehr automatisch bei der Landung geschlossen.
Es muss eine Landemeldung erfolgen!
3. Die Beauftragung zum Absetzen einen Start- oder Landemeldung an z.B. den Towerlotsen, entbindet den Piloten nicht von seiner Verantwortung, z.b. für den Fall, dass der Lotse, aus welchen Gründen auch immer, die Meldung vergißt und dadurch Such- und Rettungsdienst ausgelöst wird.
Also im eigenen Interesse: Lieber einmal mehr (ab)melden, als zu wenig...
Ihr wisst ja: Melden macht frei! *grins* |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Di, 06 Apr 2004, 15:24 Titel: |
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Vielen Dank, das ist eine wirklich interessante Info.
Hast Du als Fachmann eine Idee für den Grund der Änderung? |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 06 Apr 2004, 16:03 Titel: |
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Hallo Holger,
dem groben Tenor der DFS-Philosophie nach werden immer mehr Verantwortlichkeiten (vermutlich auch aus Aufwands- und Kostengründen) auf den Piloten verlagert, oder besser gesagt abgeladen...
Ich bin beim Lesen der NfL´s auch nur deswegen stutzig geworden, nachdem ich eben festgestellt habe, dass das Gros der Kontrollierten Plätze, die nicht internationale Flughäfen sind, (Luftraum D und D(HX) ), eben überhaupt nicht aufgeführt bzw. erwähnt worden sind....
Aber die Wege der DFS sind ja bekanntlich unergründlich bzw. (meist) nicht logisch nachvollziehbar!  |
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DEEYO eddh.de User
Hier seit: 30.10.2003 Beiträge: 10 Ort: EDTC+EDRY
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Verfasst am: Di, 24 Jan 2006, 12:32 Titel: Internationaler Flughafen? |
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Hallo Thomas,
vielen Dank für Deinen interessanten und immer noch brandaktuellen Beitrag. Ist ja jetzt beinahe 2 Jahre her, dass das Verfahren der Start-/Landemeldungen neu geregelt wurde. Seitdem habe ich sicherheitshalber immer - meistens über den FIS - bei Flügen mit FPL eine Start- /Landemeldung gemacht. Ist ja auch kein grosser Aufwand. Viele wissen bisher dennoch nichts von der Neuregelung und wiegen sich in falscher Sicherheit an kontrollierten Plätzen.
Mir ist nicht klar, wann ein kontrollierter Platz als "international" eingestuft wird. Ist ein "internationaler" Flughafen bzw. Flugplatz ein "Flughafen oder Flugplatz mit regelmässiger Zollabfertigung (Bottlang)"? Oder müssen weitere Kriterien erfüllt sein ?
Gruss
Thomas |
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FL eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.01.2006 Beiträge: 68
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Verfasst am: Di, 24 Jan 2006, 13:09 Titel: |
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int. Verkehrsflughäfen sind die Plätze, wo der Bund den Bedarf nach § 27 LuftVG festgestellt hat...
also...kurz gesagt..die Plätze, wo DFS Lotsen sitzen.....
der BMVBW sagt, dort macht ihr Dienst...
Aber Achtung, bei Altenburg und Niederrhein hat die DFS vom Flugplatzunternehmer den Auftrag bekommen, dort Lotsen hinzusetzen...
ist ein Riesenunterschied....
Grüße |
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