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anklein
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 2 Ort: EDRZ
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Verfasst am: Sa, 24 Jul 2004, 20:48 Titel: Motorsegler, Verlängerung |
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Hallo allerseits,
habe mal 2 Fragen bezüglich Scheinverlängerung, die ich leider bisher noch nicht endgültig klären konnte:
Ich habe nach altem Recht den PPL-A gamacht und werde jetzt wohl für meine Verlängerung die CVFR-Ausbildung nicht mehr abschließen können. Weiterhin habe ich vor JAR-Einführung noch den PPL-B gemacht.
Nun war es ja früher so, dass ich einen bestimmten Anteil der nachzuweisenden Stunden auf Motorseglern fliegen musste, um den PPL-B zu erhalten (was ja auch sinnvoll ist)
1. Da ich aber aus Ermangelung eines Motorseglers in unserem Verien (war leider angechartert und wurde zurück gegeben) diese Stunden nicht fliegen konnte, wollte ich nun wissen, wieviel Stunden muss ich nun auf Reisemotorsegler fliegen, um ein meinem Schein (heißt dann wohl PPL-A ICAO) den Typ TMG eingetragen zu bekommen?
2. Es müssen ja in den letzten 12 Monaten 12 Stunden plus einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer gemacht werden. Muss ich nun einen einstündigen Übungsflug auf einem E-Flieger und einen einstündigen Übungsflug auf Reisemotorsegler machen, oder schließt der E-Flieger den Reisemotorsegler mit ein?
Viele Grüße
Andreas |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Sa, 24 Jul 2004, 23:16 Titel: |
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Hallo Andreas,
Da ja seit 01.05.03 JAR-FCL-Verlängerungskriterien gelten musst Du keine TMG Stunden zur Verlängerung der Klassenberechtigung TMG nachweisen. Dein RP wird Dir wohl einen ICAO-PPL(A) ausstellen und eine Klassenberechtigung 2000kg (manche RP stellen auch SEP aus, worauf man jedoch keinen Anspruch hätte) und eine Klassenberechtigung TMG eintragen.
zu Fragen 1 und 2) Die 12 Stunden und den Übungsflug kannst Du "entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen" nachweisen (siehe JAR-FCL 1.245)
Ergo: SEP kann TMG vollständig ersetzen und umgekehrt.
Grüsse
Andreas |
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