 |
eddh.de Das eddh.de-Forum
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
mzi eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 29.07.2004 Beiträge: 44 Ort: EDFE
|
Verfasst am: Mo, 20 März 2006, 11:24 Titel: 50h / 100h Kontrollen überziehen |
|
|
guten morgen liebe gemeinde,
unser verein achtet sehr auf den technischen zustand unserer flieger (zum glück !!). ich habe allerdings bei einem flug die 50h kontrolle um 22 minuten überzogen, worauf mich unser technikleiter bat, tunlichst innerhalb der kontrollen zu bleiben. es könnte im schadensfall probleme mit der versicherung geben. ich ging davon aus, daß die gesetzgebung eine überziehung um 10% erlaubt. kann sich jemand zu diesem thema kompetent äußern? gäbe es nicht die 10% regelung wäre ein längerer urlaubsflug , z.B. 18 h , mit einer restzeit von 20h auf dem flieger, ein risiko wenn man auf dem rückflug nur gegenwind hat und statt der geplanten 18h nun 21 h unterwegs ist.
gruß
martin |
|
Nach oben |
|
 |
Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
|
|
Nach oben |
|
 |
mzi eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 29.07.2004 Beiträge: 44 Ort: EDFE
|
Verfasst am: Mo, 20 März 2006, 14:36 Titel: |
|
|
suuupi.. vielen herzhaften dank :-) |
|
Nach oben |
|
 |
luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
|
Verfasst am: Mo, 20 März 2006, 14:40 Titel: |
|
|
Wichtig ist der Begriff Kumulationsverbot, weil es immer noch Leute gibt, die meinen, man könne die Kontrollen an absoluten Zeiten (von Kontrolle zu Kontrolle) schieben, bis ins Unendliche.
Irgendwann, wenn man dauerhaft beratungsresistent Stunden + Toleranzzeit kumuliert, hat man einige Kontrollen "rausgeschoben"
Was die einzelnen Überziehungsraten betrifft, ist man als einfacher Vereinspilot eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn man die vorhandenen Rest-Stunden vor der nächsten Kontrolle mit seinem geplanten Flug gegeneinander rechnet.
Diskussionsbedarf gibt es gelegentlich, wenn das Flugzeug auch in der Schulung eingesetzt wird, da sind die Kontrollen ohne Zeitüberhang einzuhalten, bedeutet nicht mehr, als dass das LFZ ab dem Erreichen des Kontrollzeitpunkts nicht mehr zur Schulung benutzt werden darf.
Das Thema hatten wir schon des Öfteren, und die Versicherung sagte deutlich:
Für den Vereinsbetrieb ist Zeitüberhang entsprechend der NfL zulässig, aber für den Schulungsbetrieb auf keinen Fall.
Mir hat die strikte Einhaltung dieses Kumulationsverbots und die penible Einhaltung der Kontrollintervalle seinerzeit als Vorstandsmitglied ganz bestimmt den Kragen gerettet, weil nach einem Überschlag mit Totalschaden, der erste Blick des Versicherungsgutachters direkt auf die letzten durchgeführten Kontrollen führte.
Gruß Andreas |
|
Nach oben |
|
 |
rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
|
Verfasst am: Mo, 20 März 2006, 22:40 Titel: |
|
|
Man sollte hier auch anmerken,
Zitat: | daß die vom Hersteller vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen
fristgerecht durchgeführt werden. |
Nicht jeder Hersteller schreibt z.B. 50- bzw. 100-Stunden-Kontrollen vor. Bei Flugzeugen der E-Klasse interessiert das aber anscheinend niemanden. Wer schaut schon in das entsprechende Wartungshandbuch, bzw. wer hat das überhaupt für sein Flugzeug? |
|
Nach oben |
|
 |
luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
|
Verfasst am: Fr, 24 März 2006, 10:55 Titel: |
|
|
Es gibt dazu noch weitere NfL's.
http://www.lba.de/cln_003/nn_53958/SharedDocs/download/NfLs/nfl__ii7099,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nfl_ii7099.pdf
Warum sieht mein link so furchtbar lang und anders aus ?
Bin auch nur im Archiv des LBA gewesen...
Mir wurde noch ein weiteres NfL genannt, und zwar NfL 295/00 - darin kann man einige Infos entnehmen, wie die Kontrollintervalle bei gewerblichen oder Schulungsflugzeugen gehandhabt werden. Ich habe es jetzt gerade beim LBA leider nicht gefunden.
In den genannten NfL's wird es grundsätzlich umrissen, aber es *kann auch* individuell abweichende Vereinbarungen mit der jeweiligen Versicherung geben, was die Abweichung von den Zeitüberhängen betrifft.
Laut der unverbindlichen Auskunft per Telefon, kann es durchaus sein, dass sogar Versicherungen die Überschreitung innerhalb der in 84/99 enthaltenen Toleranzen akzeptieren - müsste man mit der Versicherung abklären, bzw. vom Vorstand abklären lassen, wie der aktuelle Status im Verein aussieht.
Gruß Andreas |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|