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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 27 Jul 2006, 13:51 Titel: Bundesrepublik Deutschland haftet für Bodensee-Kollision |
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Vielleicht habt Ihr es auch schon irgendwo gelesen oder gehört:
Gerade eben habe ich auf einer online Seite gelesen, dass die Bundesrepublik Deutschalnd für den Zusammenstoß über dem Bodensee vor einigen Jahren mehr oder weniger voll haftbar ist, sowohl für Sach- als auch Personenschäden.
Angegebener Grund in der Meldung:
Es fehlen angeblich Verträge zwischen der DFS und der schweizer Skyguide - darum war die Aufgabenübertragung an die schweizer Flugsicherung unrechtmäßig...
Ist wohl erst ein vorläufiges Urteil eines Konstanzer Gerichts.
Gruß Andreas |
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Uwe eddh.de User
Hier seit: 03.07.2006 Beiträge: 38 Ort: EDDH
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Verfasst am: Do, 27 Jul 2006, 15:11 Titel: |
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Hallo Andreas,
das kann nur bis zum obersten Gericht gehen, weil sich keiner eine Blöße geben kann und will. Dafür steht viel zu viel Geld auf dem Spiel.
Ich denke, dass die dafür zuständigen Behörden und Personen schlicht geschlafen oder es versäumt haben, um diese Regelungen - die irgendwie gewachsen sind,keiner weiß mehr wie - schriftlich niederzulegen. Heute muß leider alles notariell beglaubigt ect. sein, um nicht fürchterlich auf die Rübe zu kriegen. Wenn ich über das Grundstück meines Nachbarn zu meinem Haus fahren will, muß das am Besten alles schriftlich festgelegt sein! Sonst hab ich irgendwann ein Problem.
Übrigens würde mich interessieren, was du als Norddeutscher zu dem Thema Lärm über Quickborn usw. so denkst. Ich ärgere mich schon länger über dieses Thema. Erst werden günstig Häuser dort gekauft, von der Flughafenges. dann Lärm-Schallisoliert, damit die Käufer danach ordentlich meckern können.
Und dann kommen irgendwelche Schlauschnaker und bringen das leidige Thema Flughafen Kaltenkirchen wieder auf den Markt.
Für mich unfaßbar.
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 27 Jul 2006, 15:48 Titel: |
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Hallo Ihr beiden,
natürlich gab und gibt es Betriebsabsprchen und Verfahren für die Zusammenarbeit bzw. die Überlassung des Luftraums zur Nutung durch skyguide.
Diese ersetzen aber in keinem Falle einen Staatsvertrag bzw. ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik, da die Flugsicherung im deutschen Luftraum eine hoheitliche Aufgabe ist, für die allein nach dem Grundgesetz die Bundesrepublik bzw. die deutsche Luftverkehrsverwaltung zuständig.
Eine Abtretung hoheitlicher Rechte des eigenen Hoheitsgebietes inkl. des darüber liegenden Luftraums Bedarf der Vertragsform!
Insofern liegt eine Mißachtung gegenüber Artikel 24 GG (Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen) vor und damit bei entsprechenden Versäumnissen bzw. Schadenseintritt Artikel 34 GG (Haftung bei Amtspflichtvgerletzungen).
Zunächst bleibt uns aber erst mal die ausführliche und schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um genau zu sehen, wo´s da klemmt...! |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Do, 27 Jul 2006, 23:44 Titel: |
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ATCler schrieb: | Natürlich gab und gibt es Betriebsabsprchen und Verfahren für die Zusammenarbeit bzw. die Überlassung des Luftraums zur Nutung durch skyguide. | Ohne jede Wertung dies:
Die Schweiz ist durchaus der Meinung, dass die getroffenen Vereinbarungen materiell ausreichend waren, den entprechenden Luftraum duch die Skyguide kontrollieren zu lassen.
Skyguide wird sich daher keinesfalls aus der Verntwortung schleichen können oder dies auch nur wollen.
Aus heutiger Sicht werden wahrscheinlich verschiedene Personen der Konzerleitung nach Schweizer Recht strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden. Zivilrechliche Verfahren werden dem naturgemäss danach folgen.
Hans |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 27 Jul 2006, 23:58 Titel: |
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Hallo Hans,
Zitat: | Die Schweiz ist durchaus der Meinung, dass die getroffenen Vereinbarungen materiell ausreichend waren, den entprechenden Luftraum duch die Skyguide kontrollieren zu lassen. |
Ausreichend waren! Ja aus Schweizer Sicht vielleicht schon!
Aber aus deutscher Sicht (vermutlich auch durch weitere Instanzen) nicht, weil verfassungswidrig. Wenn dem so ist, wären auch entsprechende derzeitige Verträge nichtig bzw. zumindest zu prüfen! |
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