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cirrus123 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2006 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do, 17 Aug 2006, 9:58 Titel: Selbstkostenflüge ins bzw. im Ausland |
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Hallo,
wie wir alle wissen, sagt uns die deutsche Rechtsprechung, dass wir mit einem PPL-A
( oder entsprechender JAR Lizenz) in Flugzeugen mit max 4 Plätzen Flüge gegen Entgeld machen dürfen, wenn dies nicht berufs- bzw. gewerbsmäßig ist. Diese Rechtsprechnung gilt meinem Rechtsverständnis nach für den Geltungsbereich deutschen Rechts. Wie sieht es also mit der Legalität folgender Flüge mit einem deutschen PPL und einem deutsch registrierten Flugzeug aus:
- Flug von einem Flugplatz in Deutschland zu einem Flugplatz in Deutschland über ausländischem Hoheitsgebiet
- Flug von einem deutschen Flugplatz zu einem ausländischen Flugplatz mit Abschlußlandung dort
- Flug von einem deutschen Flugplatz mit einer Landung auf einem ausländischen Flugplatz und anschließendem Rückflug nach Deutschland.
- Flug von einem ausländischen Flugplatz zu dem gleichen oder einem anderen ausländischen Flugplatz.
Warum ich da so genau unterscheide?
Ich darf mich mit einem deutschen Taxi von Köln nach Paris fahren lassen und vermutlich auch wieder zurück. Darf ich aber auch ein Taxi in Köln anrufen, damit es mich in Paris abholt? Bestimmt darf ich aber kein Taxi in Deutschland anrufen um damit nur eine Fahrt von Paris nach Lyon zu machen.
Ich glaube nicht, dass diese Frage nur theoretisch ist:
Der deutsche Pilot macht einen Rundflug mit Gästen von einem süddeutschen PLatz und fällt in Italien auf den Bauch. Wird die Versicherung zahlen?
Die Urlaubsbekanntschaft in einem europäischen Land will mit mir einen Rundflug innerhalb dieses Landes gegen Entgeld machen. Wenn ich dies mache, verstosse ich damit gegen Gesetze dieses Landes und/oder verliere im Schadenfall den Versicherungsschutz?
Gibt es jemanden, der sich mit dieser Thematik mal befasst hat oder Hinweise auf Lesestoff geben kann?
Wenn, was zu vermuten ist, diese Thematik in jedem Land anders geregelt ist, hat jemand länderspezifische Informationen?
Johannes |
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cirrus123 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2006 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do, 31 Aug 2006, 22:37 Titel: |
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...vielleicht war mein Anliegen zu exotisch oder zu kompliziert: Gelesen haben die Frage viele, eine Antwort konnte ich noch noch nicht finden.
Die selbe Frage habe ich auch ans Verkehrsministerium gestellt.
Die Antwort sagt etwas aus über den Versicherungsschutz, aber nichts über die Frage der Legalität in anderen Ländern.
Zitat aus der Antwort des BMVBS:
Die für den Betrieb eines Flugzeugs geltenden Versicherungsanforderungen sind in der Verordnung ( EG ) Nr. 785/2004 geregelt. Diese gilt sowohl für den gewerblichen als auch für den nichtgewerblichen Flugbetrieb. Im europäische Raum gelten daher einheitliche Anforderungen an die Versicherungspflichten. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im deutschen Recht in §§ 62, § 101-106a Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese sehen einheitliche Regelungen über das Mitführen von Versicherungsnachweisen und Haftungsgrenzen vor. Bei einem Flugzeugunfall im europäischen Ausland besteht deshalb selbstverständlich ebenso Versicherungsschutz wie bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen im europäischen Ausland, unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder nichtgewerblichen Flug handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kirsten Pickardt |
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