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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Mi, 25 Jun 2008, 14:41 Titel: Portugiesische JAR PPL umschreiben in Deutsche JAR PPL |
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Hallo,
habe als Resident hier in Portugal die Moeglichkeit ohne CVFR und den ganzen Klimbim meine ICAO PPL in eine PORTUGIESISCHE JAR PPL umzuwandeln, die natuerlich dann auch hier jeweils verlaengert werden muss-
Nun frage ich mich, da ggf. irgendwann ein Re-Umzug nach Deutschland geplant ist, ob es moeglich ist, eines Tages die portugiesische JAR PPL in eine deutsche JAR PPL umschreiben zu lassen?!
Habe diesbezueglich im Netz nichts gefunden, beim Thema Umschreibung "auslaendischer" Lizenzen geht es meist um US PPL zu JAR PPL...
Jemand den Fall schon mal gehabt?
Gruss aus dem sonnigen und heissen LPPT, Frank _________________ http://www.flyportugal.net |
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Peter Brey Family-Member
Hier seit: 18.05.2003 Beiträge: 31 Ort: Leibersdorf
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Verfasst am: Mi, 25 Jun 2008, 15:25 Titel: |
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Hallo Frank,
ich würde an Deiner Stelle einfach mal im LBA anrufen Telefon: +49 (0) 531 2355 0 www.lba.de. Meine Erfahrungen mit den Sachbearbeitern dort sind sehr positiv.
Grüsse nach Portugal
Peter
PS. War schon lange nicht mehr in Lissabon und Porto. Das steht also wieder mal an. Hab schon richtig Sehnsucht |
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EDLB eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.06.2004 Beiträge: 50 Ort: Lüdinghausen
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Verfasst am: Do, 26 Jun 2008, 19:45 Titel: |
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Wenn du einen portugiesischen JAR PPL hast kannst Du damit auch in Deutschland fliegen. Den Verlängern dürfte je nach Portugiesischen Vorschriften auch in Deutschland kein Problem sein. Ich sehe zur Zeit keinen Vorteil einen Deutschen JAR PPL zu besitzen mit ZÜP etc. |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Fr, 27 Jun 2008, 14:48 Titel: ppl |
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moin, auch wieder wahr! Die ZUP hab ich allerdings bereits einmal erfolgreich hinter mich gebracht, also zuverlaessig im Sinne des gesetzgebers ist der Herr ja nun...
Vielleicht lasse ich die PPL dann einfach in Portugal, die Lizenzen sind ja ansonsten eben tatsaechlich gleichwertig... _________________ http://www.flyportugal.net |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Sa, 28 Jun 2008, 10:39 Titel: |
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Du musst nichts umschreiben, es gelten die allgemeinen JAA JAR FCL Regeln in allen JAA ländern....
Würde auch in deiner Stelle keine fals zum lba / regierungspräsidiums deiner Gegend... die sind da leider nicht unkompliziert... hab nur schlechte erfahrung mit dem laden gemacht... |
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arminz eddh.de User
Hier seit: 22.11.2007 Beiträge: 34 Ort: Helsinki
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Verfasst am: So, 29 Jun 2008, 21:46 Titel: Re: ppl |
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frankito schrieb: | moin, auch wieder wahr! Die ZUP hab ich allerdings bereits einmal erfolgreich hinter mich gebracht, also zuverlaessig im Sinne des gesetzgebers ist der Herr ja nun...
Vielleicht lasse ich die PPL dann einfach in Portugal, die Lizenzen sind ja ansonsten eben tatsaechlich gleichwertig... |
Das ganze würde sich (im JAR-jargon) 'Application to Change the State of Issue ' nennen.
Du kannst (musst aber nicht) den Ausstellerstaat wechseln, wenn Du deinen Wohnsitz wechselst. Wie von den Vorrednern gesagt, schaust Du am besten selbst, was für Dich am günstigsten ist.
Erneuerung in einem anderen (JAR-FCL) Staat sollte kein Problem sein, weder für Medical noch für den 'training flight' o.ä. Eventuelle Spezialitäten (z.B. auf welches Formular, Kopie der Lizenz des Instruktors) würdest Du in diesem Fall beim Ausstellerstaat anfragen.
mfg
// Armin |
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cbrauweiler eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.01.2003 Beiträge: 74 Ort: EDBX/ EDAB
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Verfasst am: Mi, 29 Okt 2008, 16:39 Titel: Re: ppl |
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frankito schrieb: | moin, auch wieder wahr! Die ZUP hab ich allerdings bereits einmal erfolgreich hinter mich gebracht, also zuverlaessig im Sinne des gesetzgebers ist der Herr ja nun...
Vielleicht lasse ich die PPL dann einfach in Portugal, die Lizenzen sind ja ansonsten eben tatsaechlich gleichwertig... |
ZÜP: ja und nein. Zum einen kannst du immer wieder mal als unzuverlässig eingestuft werden (Bsp.: Siehe internet, z.B. nicht bezahlte Rechnung über 36, EUR = "Pleite" = erpressbar = Unzuverlässig .... kein Witz, tatsächlich von dt. Behörden zunächst so vorgenommen. Ist zwar dann rückgängig gemacht worden, den Ärger hat man aber).
Ausserdem musst Du die ZÜP alle 2 oder 3 Jahre beantragen (d.h. Termin überwachen!) und zusätzlich für diese Freiwilligkeit noch zwischen 15 und 50 EUR bezahlen.
Lizenz gleichwertig: Ja und nein. Ausländische JAR-Lizenzen sind de facto und de jure gleichwertig und allgemein anerkannt (ohne dt. Behörde um ""Umschreibung" o.ä. zu bitten) aber nur für DAY-VFR. Wenn Du also mehr machen willst (Nachtflug, IFR,...) kommst du doch nicht um eine saubere Umschreibung drumherum. |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Mi, 29 Okt 2008, 21:18 Titel: Re: ppl |
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cbrauweiler schrieb: | Ausländische JAR-Lizenzen sind de facto und de jure gleichwertig und allgemein anerkannt (ohne dt. Behörde um ""Umschreibung" o.ä. zu bitten) aber nur für DAY-VFR. Wenn Du also mehr machen willst (Nachtflug, IFR,...) kommst du doch nicht um eine saubere Umschreibung drumherum. |
Das ist natürlich Unsinn. Eine Lizenz nach JAR-FCL, ausgestellt von einem JAA-Mitgliedsstaat, der JAR-FCL implementiert hat, gilt in allen anderen JAA-Mitgliedsstaaten, die ebenfalls JAR-FCL implementiert haben, ohne jede Einschränkung. - Gerade das ist der Sinn und Zweck gemeinsamer Lizensierungsvorschriften.
Für andere Lizenzen, d.h. nicht gemäß JAR-FCL, gilt, dass diese innerhalb der EU grundsätzlich als PPL für VFR am Tage anerkannt werden, wenn sie von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt sind. |
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cbrauweiler eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.01.2003 Beiträge: 74 Ort: EDBX/ EDAB
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Verfasst am: Do, 30 Okt 2008, 9:32 Titel: Re: ppl |
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rth schrieb: | cbrauweiler schrieb: | Ausländische JAR-Lizenzen sind de facto und de jure gleichwertig und allgemein anerkannt (ohne dt. Behörde um ""Umschreibung" o.ä. zu bitten) aber nur für DAY-VFR. Wenn Du also mehr machen willst (Nachtflug, IFR,...) kommst du doch nicht um eine saubere Umschreibung drumherum. |
Das ist natürlich Unsinn. Eine Lizenz nach JAR-FCL, ausgestellt von einem JAA-Mitgliedsstaat, der JAR-FCL implementiert hat, gilt in allen anderen JAA-Mitgliedsstaaten, die ebenfalls JAR-FCL implementiert haben, ohne jede Einschränkung. - Gerade das ist der Sinn und Zweck gemeinsamer Lizensierungsvorschriften.
Für andere Lizenzen, d.h. nicht gemäß JAR-FCL, gilt, dass diese innerhalb der EU grundsätzlich als PPL für VFR am Tage anerkannt werden, wenn sie von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt sind. |
Da darf ich dich und deinen unflätigen Anwurf mal zitieren: "Das ist natürlich Unsinn."
Fakt ist, dass § 28 a Luft VZO folgenden Inhalt hat:
§ 28a Anerkennung von Lizenzen, die in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union erteilt wurden
(1) Eine von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Lizenz sowie alle
damit verbundenen Rechte, Bedingungen und Nachweise über Sprachkenntnisse werden
im Einzelfall ohne unbillige Verzögerung und ohne Auflage weiterer Prüfungen vom
Luftfahrt-Bundesamt anerkannt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz
den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes, der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der
gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 anzuwendenden Bestimmungen entspricht.
(2) Jeder Inhaber einer von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilten
Lizenz für Privatluftfahrzeugführer darf auf in der Bundesrepublik Deutschland
eingetragenen Luftfahrzeugen, die für eine Mindestflugbesatzung, bestehend aus einem
Luftfahrzeugführer, zugelassen sind, bei Flügen nach Sichtflugregeln bei Tage im Umfang
der Rechte seiner Lizenz tätig werden.
Damit muss man entweder nach Abs. 1 Anerkennen lassen (mutmasslich mit ZÜP) oder man kann ohne Kontakt mit den Behörden fliegen, dann aber nur DAY-VFR!
Vielleicht kannst Du das nächste mal vor Benutzung der Tastatur das Gehirn einschalten! |
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cirrus123 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2006 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do, 30 Okt 2008, 14:19 Titel: Europäisches Fliegen |
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Drei Dinge sind sicher:
- Man kann das Thema ohne persönliche Angriffe behandeln
- Unter dem Aspekt Nicht-kommerziell kann der Inhaber einer JAR-FCL Lizenz, ausgestellt von einem der 34 JAA-Staaten, jedes Flugzeug , das in einem der anderen Staaten registriert ist, im Umfang seiner Lizenzen fliegen. Dazu bedarf es keiner besonderen Anerkennung oder Umschreibung. Ich habe mit meiner in Deutschland geführten JAR-FCL Lizenz Flugzeuge in Spanien, Holland und Frankreich gechartert und geflogen. In Frankreich auch VFR-Night.
- Die Geschichte mit nationalen PPL ausgestellt in anderen Ländern ist etwas komplizierter. Jedes Land hat da sein eigenes Süppchen gekocht und wie dieses dem Zweit-Land schmeckt, entscheidet für die BRD das LBA. |
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