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Patrick W. eddh.de User
Hier seit: 31.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: So, 15 Feb 2009, 16:52 Titel: Hour Building in den USA |
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Hey Leute,
ich werde im März das BFR in den USA machen. Nun meine Fragen:
1. Wem werden die PIC-Stunden während des BFRs zugerechnet, und
2. Wem werden die PIC-Stunden zugerechnet, wenn der Fluglehrer als Safety Pilot rechts sitzt?
Selbst in Schwans Buch hab ich dazu keine Info gefunden.
Danke schonmal,
Patrick |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: So, 15 Feb 2009, 20:16 Titel: |
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Hallo Patrick,
1) als US-PPL-Inhaber schreibe ich das BFR als PIC, zusätzlich werden die Stunden als Dual received eingetragen.
2) meine einzige Stunde mit Safety Pilot anläßlich eines Kurzbesuchs ohne checkout wurde ebenfalls als PIC plus Dual received eingetragen.
Gruß Jan |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Do, 19 Feb 2009, 17:13 Titel: |
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Was willst du denn mit den gesammelten Stunden machen?
In deutschland werden die Stunden nicht anerkannt... |
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Patrick W. eddh.de User
Hier seit: 31.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: Sa, 21 Feb 2009, 10:15 Titel: |
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Die Studen sollen ganz "offiziell" meinem deutschen PPL angerechnet werden. zB für die 150 Stunden die man als Voraussetzung für den CPL benötigt. |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Sa, 21 Feb 2009, 12:37 Titel: |
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In JAR-FCL 1.155(a)(1) heißt es:
Zitat: | Der Bewerber für eine CPL(A), der eine durchgehende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, muss mindestens 150 Stunden als Pilot auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptieren Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen. |
und in JAR-FCL 1.155(b)(1) heißt es:
Zitat: | Der Bewerber für eine CPL(A), dere keine durchgehende Ausbildung absolviert hat, muss mindestens 200 Stunden als Pilot auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen. |
Das Problem könnte sein, dass FAA-Lufttüchtigkeitszeugnisse vom LBA nicht für eine CPL(A) akzeptiert werden. Besser ist es, sich das vom LBA vorher schriftlich bestätigen zu lassen. |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Sa, 21 Feb 2009, 18:42 Titel: |
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Du kannst definitiv keine 150 Stunden in den USA fliegen. Das LBA erkennt diese Stunden nicht an. Hab dir ne PM geschickt. |
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Patrick W. eddh.de User
Hier seit: 31.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: Mo, 23 Feb 2009, 22:36 Titel: |
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde mich mal ganz offiziell beim LBA erkundigen und die (hoffentlich verbindliche) Antwort dann hier posten. |
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dEMaStEr eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.02.2006 Beiträge: 73
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Verfasst am: Di, 24 Feb 2009, 8:18 Titel: |
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Patrick W. schrieb: | Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde mich mal ganz offiziell beim LBA erkundigen und die (hoffentlich verbindliche) Antwort dann hier posten. |
Hast schon ein Ergebniss? |
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Markus Vogt eddh.de User
Hier seit: 22.06.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: Di, 24 Feb 2009, 9:11 Titel: Was 'ne Frage |
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Ich glaube nicht, dass das LBA zwischen 23.02.09, 21:36 und 24.02.09, 7:18 schon viel gearbeitet hat.
Gruß,
Markus |
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Patrick W. eddh.de User
Hier seit: 31.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: Fr, 06 März 2009, 16:47 Titel: LBA Antwort |
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Zitat: | Sehr geehrter Herr W.,
es gibt bezüglich des Erwerbs von Flugerfahrung keine Festlegung wo die Flugstunden durchgeführt werden müssen. Es ist lediglich erforderlich, diese ordnungsgemäß in Ihrem Flugbuch einzutragen. Ausbildungsstunden zum Erwerb von Lizenzen dürfen dagegen nur an einer gemäß JAR-FCL deutsch genehmigten FTO durchgeführt werden.
Hoffentlich sind Ihre Fragen hiermit beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolthusen |
Das hört sich doch gut an. Zumindest was das Stundensammeln angeht. Allerdings keinen Hinweis auf das Lufttüchtigkeitszeugnis. |
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