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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Mo, 08 März 2010, 21:58 Titel: Neue Lärmschutzkriterien - Lizenz zum Abzocken |
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Nachdem sich seit diesem Jahr, die Grenzwerte zur Erlangung des erhöhten Schallschutzes geändert haben, gibt es nunmehr, was die Berechnung der Landegebühren betrifft, zwei Kategorien von Flugplätzen:
1. Die Abzocker, die gnadenlos nach den neuen Regularien Abrechnen.
2. Die gnädigen, die weiterhin nach altem Recht evtl. vorhandenen erhöhten Lärmschutz anerkennen und damit geringere Landegebühren verrechnen.
Leute, ich kann nur hoffen, daß Ihr da mit den Füssen (Flügeln) abstimmt.
Lasst solche Absahner wie Speyer, Mainz, Reichelsheim und Egelsbach einfach links liegen. Es gibt andere Flugplätze wie Aschaffenburg, die hier großzüger sind. Vielleicht merken es die anderen irgendwann an sinkenden Verkehrszahlen. |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mi, 10 März 2010, 15:31 Titel: |
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Dass den Plätzen mit der Lärmschutzverordnung gesetzliche Betriebsauflagen, wie z.B. Einhaltung einer speziell definierten Art von "Mittagsruhe" an Wochenenden und Feiertagen aufgedrückt werden, ist Dir aber bewusst, oder ?
Selbst wenn man bestimmte Plätze nicht demonstrativ meidet, werden diese Plätze sinkendes Verkehrsaufkommen erleben.
Ich sehe zwar auch nicht den zwingenden Grund, wegen wieder mal verschärfter Auflagen die Landegebühr zu erhöhen, aber solche Aufrufe sollten von mehrere Seiten durchdacht sein. Ich weis auch, dass Erhöhungen immer mit irgendwas begründet werden *können*, werden und sogar auch mal berechtigt sind, aber man sollte auch fragen, ob das wirklich im Zusammenhang mit den aktuellen Verschärfungen steht.
Du hast da einige mehr oder weniger benachbarte Flugplätze genannt, da entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die sich einvernehmlich abgesprochen haben und diese Lärmschutzsache als Vorwand nehmen...
edit - bevor das ^ wieder in den falschen Hals bekommen wird...
Es gäbe einen "eleganteren" Weg. An solchen Plätzen anrufen, und nach der neuen Landegebühr für eine einfache C172 oder SR22 fragen, bzw. ob diese auch wegen der neuen Lärmschutzauflage erhöht worden ist - wobei es von Vorteil ist, die vorherige Landegebühr vor der Erhöhung genau zu kennen. Wenn ja, dann antworten "OK, wenn das so ist, fliege ich woanders hin - schöne Grüße an die Geschäftsleitung" - und zwar wörtlich.
Einfach kommentarlos wegbleiben wird nicht viel nutzen, die Person am Telefon wird das dann hoffentlich weiterleiten - sie ist ja meist nicht selbst der Entscheider. Der Ärger kann auch mal locker und direkt an der betreffenden Stelle angesprochen werden. Wenn sich solche Anrufe in diesem Zusammenhang häufen, könnte ich mir da eher eine Wirkung vorstellen. ansonsten setzt man vor Ort nämlich auf die Leute, die auf diesen Platz X oder Y angewiesen sind, oder auf Gäste, die es nicht besser wissen...
Gruß Andreas |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Mo, 22 März 2010, 12:23 Titel: |
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Auch Damme zählt zu den gnädigen! |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mo, 22 März 2010, 23:58 Titel: |
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Da werden bald auch noch einige mehr dazugehören...
Diese "Welle" ist schon vor längerer Zeit in NL angelaufen und schwappt jetzt langsam aber sicher mit der neuen Lärmschutzverordnung zu uns rüber.
Gruß Andreas |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 25 März 2010, 12:11 Titel: |
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Aufpassen bei Flugvorhaben nach EDLM, besonders, wenn das LFZ N-zugelassen ist.
Gruß Andreas |
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